Schlaglicht
»Kiffen ab 18?«
KJug 2-2023
Die aktuell geplante und in einem Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministeriums dargestellte »kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken« wird sowohl in der Suchthilfe, als auch in der Kinder- und Jugendhilfe bzw. dem Jugendschutz intensiv diskutiert. Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz hat sich an diesem Diskurs beteiligt und Position bezogen, ist doch neben der Entkriminalisierung, dem Gesundheitsschutz für Konsument:innen auch die Sicherung des Jugendschutzes eines der Hauptanliegen der Gesetzesinitiative.
In der Ausgabe 2-2023 von KJuG »Kiffen ab 18?« steht die aktuelle Diskussion um die Legalisierung der Cannabisabgabe. Verschiedene Aspekte und Diskussionspunkte werden in den Beiträgen zusammengeführt – speziell vor dem Hintergrund, dass der Konsum von Cannabis auch nach einer möglichen Legalisierung weiterhin für unter 18-Jährige verboten bleibt. Ergebnisse zweier aktueller Studien sowie Statements aus Sicht der Suchthilfe und des Kinder- und Jugendschutzes leiten in das Heftthema ein, z.B. mit Blick auf Abgaberegelungen in lizensierten Geschäften, das Abgabealter, den THC-Gehalt und die Abgabemengen und -formen sowie Werbung bzw. Werbeverbote und den Umgang mit Cannabis-Konsum in der Öffentlichkeit.
Weitere Informationen zur Neuerscheinung unter www.kjug-zeitschrift.de