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Weitere Publikationen

Elterninfo

Elterninfo Jugendschutz (Flyer)

(Aktualisierte Neuauflage)

Vor dem Hintergrund der Novellierung des Jugendschutzgesetzes wurde das Faltblatt »Elterninfo Jugendschutz« aktualisiert. In dem von der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz für Eltern erstellten Faltblatt werden seit dem 01. Mai 2021 geltende ausgewählte Regelungen in verständlicher Form vorgestellt und es wird beispielhaft erläutert, in welchen Fällen Eltern einen Erziehungsauftrag erteilen können. Gleichzeitig werden Eltern aber auch auf Ihre Verantwortung hingewiesen, die mit der Übertragung des Erziehungsauftrags verbunden ist.

PDF: Elterninfo PDF

kostenlos
(evt. zzgl. Versandkosten, Gewicht: 20 g)

Die max. Anzahl beträgt 100.
Was gibt's neues im Jugendschutzgesetz?

Was gibt's Neues im Jugendschutzgesetz?

Die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen hat sich durch die Digitalisierung ständig verändert. Der Kinder- und Jugendschutz in Deutschland musste sich daran anpassen, um Kinder und Jugendliche weiterhin vor Gefahren zu schützen, die ihre Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten beeinträchtigen oder gefährden. Daher wurde im Mai vergangenen Jahres das Jugendschutzgesetz reformiert, mit der Zielsetzung, regulatorische Antworten für einen Kinder- und Jugendmedienschutz im 21. Jahrhundert zu geben.
In der vorliegenden 84-seitigen Broschüre hat die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ) die wichtigsten Änderungen in verständlicher Form vorgestellt und erläutert.

PDF: Neues im Jugendschutzgesetz

kostenlos
(evt. zzgl. Versandkosten, Gewicht: 150 g)

Die max. Anzahl beträgt 50.
Jugendschutzgesetz – Informationen für Jugendgruppenleiterinnen und Jugendgruppenleiter

Jugendschutzgesetz – Informationen für Jugendgruppenleiterinnen und Jugendgruppenleiter

Flyer (Aktualisierte Neuauflage)

Vor dem Hintergrund der Novellierung des Jugendschutzgesetzes hat die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz das Faltblatt mit grundlegenden Informationen für Jugendgruppenleiterinnen und Jugendgruppenleiter überarbeitet. Darin werden u.a. praxisnahe Handlungsempfehlungen gegeben.
Gleichzeitig werden die Jugendgruppenleiterinnen und -leiter aber auch auf Ihre Verantwortung hingewiesen, die mit der Übernahme des Erziehungsauftrags von den Eltern verbunden ist.

PDF: Jugendschutzgesetz – Informationen f. Jugendgruppenleiterinnen/Jugendgruppenleiter

kostenlos
(evt. zzgl. Versandkosten, Gewicht: 15 g)

Die max. Anzahl beträgt 100.
Jubiläumsausgabe 70 Jahre BAJ

70 Jahre BAJ. 1951 – 2021

Jubiläumsausgabe

Im Rahmen des 70-jährigen Jubiläums der BAJ wurde eine Broschüre veröffentlicht, in der die Entwicklungen im Kinder- und Jugendschutz in den letzten Jahrzehnten dargestellt werden. In einem Gespräch mit der damaligen Bundesjugendministerin Christine Lambrecht betont diese den hohen Stellenwert des Kinder- und Jugendschutzes. 

PDF: Jubiläumsausgabe 70 Jahre BAJ

kostenlos
(evt. zzgl. Versandkosten, Gewicht: 160 g)

Durchblick Illegale Drogen

»Durchblick Illegale Drogen«

Erweiterung zum Materialordner

Neben den legalen Substanzen Alkohol und Tabak, die in der Bevölkerung weit verbreitet und größtenteils gesellschaftlich akzeptiert (wenngleich gesundheitsschädigend) sind, gibt es nach wie vor eine Vielzahl illegaler Substanzen, deren Konsum und Beschaffung mit einer Reihe negativer gesundheitlicher, sozialer und gesetzlicher Folgen verbunden ist. Auch unter Jugendlichen ist der Konsum illegaler Substanzen verbreitet. Substanzkonsum und sich daraus entwickelnde substanzbezogene Störungen haben im Kindes- und Jugendalter vielfältige Ursachen. Der Lebensabschnitt der Adoleszenz ist wie kein anderer mit Experimentierfreude und Risikobereitschaft verbunden.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz hat in der neuen Broschüre »Durchblick – Informationen zum Jugendschutz: Illegale Drogen« den Konsum illegaler Drogen im Jugendalter in den Blick genommen. Neben Zahlen und Fakten sowie den rechtlichen Rahmenbedingungen werden die Folgen des Konsums illegaler Drogen dargestellt. Präventionskonzepte und die Wirksamkeit von Suchtprävention nehmen einen großen Raum in der Broschüre ein. Ein Fazit ist, im Bereich illegaler Substanzen verstärkt in präventive Aktivitäten zu investieren, um Jugendliche aufzuklären und einem »Ausprobieren« illegaler Substanzen vorzubeugen und damit der Entstehung einer Substanzproblematik entgegenzuwirken.

Erweiterung zum Materialordner

 

kostenlos
(evt. zzgl. Versandkosten, Gewicht: 200 g)

Die max. Anzahl beträgt 100.
Titel Durchblick Sexualisierte Gewalt

»Durchblick Sexualisierte Gewalt«

im Materialordner enthalten

Das Thema Prävention von sexualisierter Gewalt gegen Mädchen und Jungen ist schon seit vielen Jahren im Fokus des Kinder- und Jugendschutzes. Mit der vorliegenden Broschüre wird pädagogischen Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Schule ein komprimierter Überblick über verschiedene Aspekte des Themas gegeben und damit eine Basis für die Weiterarbeit im pädagogischen Alltag geschaffen. Nach einem Grundlagenkapitel mit Fakten zur Thematik werden Möglichkeiten der Prävention aufgezeigt. Sexualpädagogik, Präventionsarbeit und die Interventionsmaßnahmen sowie aktuelle Fragen aus dem Bereich der digitalen Medien (Sexting, Grooming) werden ebenso thematisiert wie Inklusion, Schule und die Aufgaben von Leitungskräften.

kostenlos
(evt. zzgl. Versandkosten, Gewicht: 190 g)

Die max. Anzahl beträgt 30.
Titel Veranstaltungen

»Durchblick Jugendschutzrecht - Feiern und Veranstaltungen«

im Materialordner enthalten

Im Kinder- und Jugendschutz richtet sich die Aufmerksamkeit unter anderem auf Orte, Veranstaltungen und Gelegenheiten, bei denen Gefährdungen auftreten oder die spezifischen Schutzrechte junger Menschen verletzt werden könnten. In der Arbeitshilfe sind Informationen zu Festen, Feiern und Veranstaltungen zusammengestellt, die für Veranstalter sowie die beteiligten Behörden (Jugendamt, Ordnungsamt) wichtig sind. Grundlage sind Ergebnisse eines Rechercheprojektes, in den geklärt werden sollte, wie Jugendämter und Ordnungsbehörden mit der Regulierung von Veranstaltungen (gemäß § 7 Jugendschutzgesetz) umgehen.

kostenlos
(evt. zzgl. Versandkosten, Gewicht: 160 g)

Die max. Anzahl beträgt 30.
Titel Jugendgewalt

»Durchblick Jugendgewalt«

im Materialordner enthalten (aktualisierte Fassung Oktober 2019)

Das Jugendalter – und besonders das der männlichen Jugendlichen – ist von gewalttätigen Auseinandersetzungen untereinander und gegen Dinge gekennzeichnet. Dieser Eindruck wird zumindest in der Öffentlichkeit erweckt. Dass es sich hierbei oftmals um jugendtypische Delikte handelt, die zum »normalen« Aufwachsen hinzugehören und die zumeist passager sind, wird dabei nicht berücksichtigt.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz und die Arbeitsstelle Kinder- und Jugendkriminalitätsprävention am Deutschen Jugendinstitut haben in einer neuen Broschüre den Blick auf die Entwicklung von Jugendgewalt gerichtet und beleuchten, neben den zentralen Erklärungszusammenhängen, die zur Verfügung stehenden Präventions- und Interventionsstrategien. Die Ausführungen eröffnen einen Einblick in ausgewählte zentrale Themenstellungen der Diskussion um Jugend und Gewalt von der Phänomenologie bis hin zur Gewaltprävention. Fachliche Herausforderungen werden formuliert, die sich der Fachpraxis der Kriminalitätsprävention und auch des Kinder- und Jugendschutzes stellen. Die vorgestellten Projekte der Landesarbeitsgemeinschaften Kinder- und Jugendschutz zeigen die Vielfalt und Ausgestaltung der Gewaltprävention im Jugendschutz.

kostenlos
(evt. zzgl. Versandkosten, Gewicht: 170 g)

Die max. Anzahl beträgt 30.
Titel Jugendschutz – verständlich erklärt

Jugendschutz – verständlich erklärt

Um junge Menschen zu schützen sind Eltern und Erziehungsverantwortliche gefragt, aber auch alle anderen Personen, die für den Schutz von jungen Menschen verantwortlich sind. Dies bezieht die Sensibilisierung für gesetzliche Zugangs- und Abgabebestimmungen und die Förderung der Akzeptanz bei der Umsetzung, nicht zuletzt bei Gewerbetreibenden und Handel, ein.
Kostenlose Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit Informationen zum gesetzlichen Jugendschutz.

Bezug auch unter https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen

kostenlos
(evt. zzgl. Versandkosten, Gewicht: 115 g)

Die max. Anzahl beträgt 30.
Jugendschutz: Wir halten uns daran!

Jugendschutz: Wir halten uns daran! (Flyer)

Aller Anfang ist schwer... auch beim Jugendschutz?

Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter in einem Supermarkt, an der Kasse einer Tankstelle, in einer Gaststätte oder einem Restaurant trägt man Verantwortung für den Jugendschutz. Das ist auch gar nicht schwer, wenn man die vorschriften kennt und freundlich nach dem Alter fragt. So kann man einfach der Verpflichtung nachkommen, die Gewerbetreibende und ihre Mitarbeiter/-innen haben, um die Altersgrenzen beim Rauchen und dampfen ebenso einzuhalten wie beim Konsum von Alkohol.

Darüber haben wir ein kurzes Video gemacht und ins Netz gestellt. Man kann es unter www.jugendschutz-aktiv.de/Alkohol-ab-16 ansehen.

Flyer, auch in größerer Stückzahl, sind kostenlos bei der BAJ zu beziehen:

kostenlos
(evt. zzgl. Versandkosten, Gewicht: 10 g)

Die max. Anzahl beträgt 500.
Glücksspiel: Nix für Jugendliche

Glücksspiel: Nix für Jugendliche (Flyer)

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ) haben die 4. Auflage des Faltblatts »Glücksspiel: Nix für Jugendliche« in einer aktualisierten Version veröffentlicht. Der Flyer steht nunmehr auch in einer barrierefreien Fassung zur Verfügung.
Kindern und Jugendlichen, die jünger als 18 Jahre sind, ist das Spielen an Geldspielgeräten nicht gestattet. Nicht in Spielhallen. Nicht in der Gastronomie. Doch einige junge Menschen finden aufgrund der Verfügbarkeit, schneller Spielabfolgen, hoher Gewinnversprechen und interaktiver Elemente die dort aufgestellten Geldspielgeräte verlockend.
Das Faltblatt enthält einen Aufkleber und informiert schwerpunktmäßig über den Glücksspiel-Paragraphen des Jugendschutzgesetzes (§ 6), fasst aber ebenso Altersgrenzen des Jugendschutzgesetzes bei Tabak, Bier, Wein, Spirituosen, Alkopops und dem Aufenthalt in Gaststätten und Diskotheken zusammen.

Der Flyer »Glücksspiel: Nix für Jugendliche« (Bestellnummer 5FL116) ist in höherer Stückzahl auch kostenfrei beim Publikationsversand der Bundesregierung unter Telefon: 030 182 72 27 21, Telefax: 030 181 02 72 27 21, Gebärdentelefon: gebaerdentelefon@sip.bundesregierung.de oder E-Mail: publikationen@bundesregierung.de zu bestellten.

Zum Herunterladen steht er online hier zur Verfügung.

kostenlos
(evt. zzgl. Versandkosten, Gewicht: 15 g)

Die max. Anzahl beträgt 100.
Titel Nikotin

»Durchblick Nikotin«

Erweiterung zum Materialordner

Der Ordner »Durchblick. Informationen zum Jugendschutz« ist um eine Broschüre zum Thema »Nikotin« erweitert worden. In der Broschüre, die von Prof. Dr. Anneke Bühler von der Hochschule Kempten erarbeitet wurde, stehen die Aspekte Tabakprävention im Jugendschutz, Nutzung von Shisha und E-Zigaretten, Motive und gesundheitliche Folgen des Rauchens sowie die Frage »Wer darf was, ab wann rauchen?« im Mittelpunkt.

kostenlos
(evt. zzgl. Versandkosten, Gewicht: 150 g)

Die max. Anzahl beträgt 30.
Flyer Titel

Das Jugendschutzgesetz: Wie gut sind Sie informiert?

Flyer Fragen & Antworten für Eltern

Immer wieder gibt es in der Familie Diskussionen, wenn Kinder und Jugendliche mit ihren Freunden ausgehen möchten. Dass es ein Jugendschutzgesetz gibt, ist zwar bekannt. Doch was genau erlaubt ist, wissen die wenigsten. Doch wie gut kennen Sie das Jugendschutzgesetz?

Machen Sie den Test:
Fragen & Antworten für Eltern

kostenlos
(evt. zzgl. Versandkosten, Gewicht: 8 g)

Die max. Anzahl beträgt 100.
Jugendschutz: Wir halten uns daran! - Übersicht Aufkleber

Jugendschutz: Wir halten uns daran!

Artikel-Nr.: Übersicht Aufkleber

Unter dem Motto »Jugendschutz: Wir halten uns daran!« wurde 2005 eine bundesweite Aufklärungskampagne gestartet. Gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz sowie den Verbänden des Handels, der Gastronomie und der Tankstellen wurden Informations- und Schulungsmaterialien flächendeckend an rund 50.000 Einzelhandelsunternehmen, Gaststätten, Discotheken und Tankstellen verteilt. Aufkleber zu der Kampagne sind weiterhin, auch in größerer Stückzahl, kostenlos bei der BAJ zu beziehen:

kostenlos
(evt. zzgl. Versandkosten, Gewicht: 5 g)

Die max. Anzahl beträgt 50.
E-Zigarette und E-Shisha – neue Regelung im § 10 JuSchG – Stop unter 18

E-Zigarette und E-Shisha – neue Regelung im § 10 JuSchG – Stop unter 18

Rauchverbot für Minderjährige. Auch E-Zigaretten und E-Shishas erfasst

Seit dem 01.04.2016 gelten für E-Zigaretten und E-Shishas die gleichen Verbreitungsverbote wie bei »herkömmlichen« Tabakerzeugnissen. Das bedeutet, dass diese Artikel nicht mehr an Kinder und Jugendliche abgegeben werden dürfen. Zudem ist ihnen der Konsum in der Öffentlichkeit untersagt.

Diese Neuregelung gilt für E-Zigaretten bzw. E-Shishas auch dann, wenn diese kein Nikotin enthalten. Das Abgabeverbot des § 10 JuSchG betrifft sämtliche Gewerbetreibende, Aufsteller von Automaten und den gesamten Handel. Auch die Abgabe über dem Weg des Versandhandels bzw. des Online-Handels darf ausschließlich an Erwachsene erfolgen.

Alle Gewerbetreibenden müssen die Volljährigkeit ihrer Kundinnen und Kunden überprüfen.

Veranstaltungen und Betriebe mit Jugendgefährdungen

Veranstaltungen und Betriebe mit Jugendgefährdungen

Projektbericht - Veranstaltungen und Betriebe mit Jugendgefährdungen 2016

Im Kinder- und Jugendschutz richtet sich die Aufmerksamkeit unter anderem auf Orte, Veranstaltungen und Gelegenheiten, bei denen Gefährdungen auftreten oder die spezifischen Schutzrechte junger Menschen verletzt werden könnten. Eine Fülle einzelner Regelungen unterstützt generell oder zielgerichtet die Präventionsarbeit.
Im Rahmen eines Rechercheprojektes, das die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (BAJ) im Spätsommer 2016 durchführte, stand die Frage im Mittelpunkt, wie Jugendämter und Ordnungsbehörden mit der Regulierung von Veranstaltungen umgehen. Konkret wurde thematisiert, ob und auf welche Weise § 7 Jugendschutzgesetz Anwendung findet. Es wurden Beispiele zusammengetragen, um generelle Hinweise zu Vorgehensweisen, Verfahren und möglichen Inhalten von örtlich erlassenen Vorgaben ableiten zu können.
Der Gesamtbericht »Veranstaltungen und Betriebe mit Jugendgefährdungen« von Jan Lieven und Prof. Dr. Bruno W. Nikles steht hier zum Download bereit.

PDF: Projektbericht

kostenlos

Jugendschutz bei öffentlichen Veranstaltungen

Jugendschutz bei öffentlichen Veranstaltungen

Welche Maßnahmen ergreifen die zuständigen Behörden (Jugendämter, Ordnungsämter), damit Kinder und Jugendliche ungefährdet an öffentlichen (Groß-) Veranstaltungen teilnehmen können? Diese Frage interessiert nicht nur Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, sondern auch Eltern und verantwortungsbewusste Veranstalter. In einem 2016 durch das Bundesjugendministerium geförderten Projekt hat die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz bei 20 Kommunen nachgefragt, welche Auflagen zum Schutz von Minderjährigen sie erlassen und ob sie ihr Handeln mit dem § 7 Jugendschutzgesetz begründen. Die Ergebnisse stellt die Broschüre vor: Jugendschutz bei öffentlichen Veranstaltungen. 

kostenlos zu beziehen beim Drei-W-Verlag unter www.§7.drei-w-verlag.de

PDF: Jugendschutz bei öffentlichen Veranstaltungen

kostenlos

Cover Jugendschutzrecht Kommentar

Jugendschutzrecht Kommentar

Neuerscheinung: 3. neu gestaltete und überarbeitete Auflage 2011

Bruno W. Nikles / Sigmar Roll / Dieter Spürck / Murad Erdemir / Sebastian Gutknecht: Jugendschutzrecht. Kommentar zum Jugendschutzgesetz (JuSchG) und zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) mit auszugsweiser Kommentierung des Strafgesetzbuchs. Der Kommentar umfasst das Jugendschutzgesetz (JuSchG) und den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV), die auf aktuellen Rechtsstand gebracht werden. Neben der Kommentierung der strafrechtlichen Bezüge des § 15 JuSchG wurde das Werk um einen neuen Teil zum Strafrecht mit Bezug zum Jugendschutz erweitert.
Deutliche Verstärkung erhielt diesmal auch der medienschutzrechtliche Bereich. Die Neuausrichtung berücksichtigt in besonderem Maße die konkreten Bedürfnisse durch Anwender und Entscheider, zum Beispiel auch im ordnungsbehördlichen Bereich. Die einzelnen Tatbestandsmerkmale sind daher noch deutlicher herausgearbeitet worden, damit der Anwender an ihnen konkrete Handlungsoptionen festmachen kann. Auch in der Neuauflage verwenden die Autoren in bewährter Weise die auch für den Nicht-Juristen verständliche Sprache.

Die Autoren:

  • Prof. Dr. Bruno Nikles, Universität Duisburg-Essen, ehrenamtlicher Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder und Jugendschutz e.V. (BAJ), Berlin
  • Sigmar Roll, Richter am Landessozialgericht Schweinfurt, Mitglied der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)
  • Dieter Spürck, Mitglied der Juristenkommission der Spitzenorganisation der Deutschen Filmwirtschaft (SPIO/JK)
  • Dr. jur. Murad Erdemir, Universität Göttingen, Justiziar bei der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen)
  • Sebastian Gutknecht, Referent bei der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS), Landesstelle Nordrhein-Westfalen e.V.

Herausgeber: Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ), Berlin

3. Auflage, Neuwied 2011, Luchterhand Verlag
648 Seiten. EUR 59,00.
ISBN 978-3-472-07978-1

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