Leichte Sprache
Herzlich Willkommen auf der Internet-Seite der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (kurz: BAJ)
Auf dieser Internet-Seite finden Sie Informationen
zum Thema Jugend-Schutz in Deutschland.
Kinder und Jugendliche in Deutschland sollen gesund
und sicher aufwachsen.
In Deutschland gibt es deshalb ein Gesetz.
Dieses Gesetz heißt Jugendschutz-Gesetz.
Das Jugendschutz-Gesetz soll Kinder und Jugendliche
schützen und stark machen.
Das Gesetz ist wichtig für Eltern und Erziehende.
Erziehende sind Menschen,
die Kinder und Jugendliche betreuen
(zum Beispiel Pflegeeltern oder Verwandte).
Eltern und Erziehende müssen wissen:
- Was dürfen Kinder und Jugendliche?
Und was dürfen sie nicht?
Das Gesetz ist aber auch wichtig
für Geschäfts-Leute.
Sie müssen wissen:
- Was dürfen sie an Kinder und Jugendliche
verkaufen oder verleihen? - Wo dürfen sich Kinder und Jugendliche
alleine aufhalten?
Kinder und Jugendliche dürfen erst ab 16 Jahren
Getränke mit Alkohol trinken.
Das sind zum Beispiel Bier, Wein oder Sekt.
Diese Getränke darf ein Verkäufer nicht an
Kinder oder Jugendliche unter 16 Jahren verkaufen.
Es gibt auch Getränke mit viel Alkohol.
Das sind zum Beispiel Wodka, Rum oder Obst-Brände.
Diese Getränke dürfen Kinder oder Jugendliche
gar nicht kaufen oder trinken.
Das dürfen nur Erwachsene.
Also Menschen, die mindestens 18 Jahre alt sind.
Alle müssen sich an diese Gesetze halten.
Wer Kindern und Jugendlichen trotzdem
Alkohol anbietet oder verkauft:
Der wird bestraft.
Jugendliche dürfen erst ab 16 Jahren
in eine Disco gehen.
Um Mitternacht müssen sie die Disco verlassen.
Kinder und Jugendliche dürfen auf der Straße
und in der Disco nicht rauchen.
Erwachsene dürfen keine Zigaretten
an Kinder und Jugendliche verkaufen.
Kinder und Jugendliche sollen keine Zigaretten
kaufen können.
Auch nicht an Zigaretten-Automaten.
Deshalb geht das nur mit einem Ausweis.
Es gibt auch genaue Regeln
für Filme, Videos und Computer-Spiele.
Manche Filme und Computer-Spiele zeigen viel Gewalt.
Sie machen Kindern und Jugendlichen Angst.
Deshalb werden alle Filme und Computer-Spiele geprüft.
Sie bekommen ein farbiges Zeichen.
Darauf steht:
Ab diesem Alter ist der Film erlaubt.
Ab diesem Alter ist das Computer-Spiel erlaubt.
Es gibt 4 verschiedene Zeichen:
Gelb: freigegeben ab 6 Jahren
Grün: freigegeben ab 12 Jahren
Blau: freigegeben ab 16 Jahren
Rot: ab 18 Jahren, also nicht für Kinder und Jugendliche
Kinos, Verleiher und Verkäufer
von Filmen und Computer-Spielen
müssen dieses Gesetz beachten.
Kinder und Jugendliche dürfen nicht in Spiel-Hallen sein.
Sie dürfen nicht an Spiel-Automaten spielen,
wenn daran um Geld gespielt wird.
Die Mitarbeiter im Jugend-Amt helfen und beraten.
Sie beantworten alle Fragen zum Jugend-Schutz.
Ein Jugend-Amt gibt es in jeder Stadt.
Hinweis: Alle Grafiken aus: Leichte Sprache, Die Bilder, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013
Ein Dossier zum Thema »Jugendschutz in Leichter Sprache« findet sich hier: