Schlaglicht
BAJ als Sachverständige bei der Anhörung zu § 184b
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. wurde als sachverständige Organisation zur öffentlichen Anhörung des Rechtsschusses zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Strafgesetzbuches - Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte am 10.04. geladen. In ihren Wortbeiträgen hat Maja Wegener deutlich gemacht, dass die BAJ die Absenkung des Strafrahmens begrüßt, es parallel dazu aber unbedingt eines flächendeckenden Auf- und Ausbaus von Präventions- und Aufklärungsangeboten für junge Menschen, deren Eltern und Fachkräften im Rahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gemäß § 14 SGB VIII bedarf.
Weitere Informationen zur Anhörung: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a06_recht/anhoerungen/991610-991610
Die Stellungnahme der BAJ findet sich hier.
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Erstes Kinder- und Jugendhilfe-strukturreform-gesetz – 1. KJHSRG
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KJug 4-2025
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