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Aufgaben und Ziele

Gesetzlicher Jugendschutz

Dieses, heute eher als kontrollierend-eingreifender Kinder- und Jugendschutz bezeichnete, Handlungsfeld umfaßt den "klassischen" Jugendschutz, der in verschiedenen Gesetzen geregelt ist. Er richtet sich primär an Erwachsene, Gewerbetreibende und an Institutionen. In der Bundesrepublik Deutschland gelten folgende Gesetze und Verordnungen:

  • Jugendschutzgesetz (JuSchG)
  • Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag - JMStV)
  • Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz) - JArbSchG
  • Verordnung über den Kinderarbeitsschutz (Kinderarbeitsschutzverordnung) - KindArbSchV

(alle Texte s. Gesetze)

Ergänzend dazu finden sich spezielle Jugendschutzbestimmungen im Strafgesetzbuch (StGB), im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), im Jugendgerichtsgesetz (JGG), im Gaststättengesetz, der Gewerbeordnung, in den Rundfunkgesetzen der Länder und im Staatsvertrag der Länder über den Rundfunk im vereinten Deutschland (RfStV).

Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Heute gilt der erzieherische, präventive Kinder- und Jugendschutz als zentrales Aufgabenfeld des Jugendschutzes. Zu seinen Zielgruppen zählen u.a. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, aber auch Eltern und sog. MultiplikatorInnen (z.B. LehrerInnen, ErzieherInnen, AusbilderInnen). Die breite Öffentlichkeit soll ebenfalls generell für Aspekte des Kinder- und Jugendschutzes sensibilisiert werden (allgemeine Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit).

Themenschwerpunkte des Kinder- und Jugendschutzes sind u.a.:

  • Sucht / Suchtprävention (Tabak, Alkohol, Medikamente, illegale Drogen, Ecstasy, Essstörungen)
  • Medien / Jugendmedienschutz / Medienpädagogik
  • Neue religiöse Bewegungen und Psychokulte
  • Gewalt und Aggression / Jugenddelinquenz
  • Sexueller Missbrauch / Kindesmisshandlung / Kindesvernachlässigung
  • Gesundheitserziehung
  • Sexualpädagogik u.v.m.

Struktureller Jugendschutz

Als dritte "Säule" des Kinder- und Jugendschutzes können diejenigen Aktivitäten der Jugendhilfe verstanden werden, die auf die Lebensbedingungen junger Menschen einwirken und durch strukturelle Maßnahmen Gefährdungspotentiale angehen. "Kinderfreundlichkeitsprüfungen" sind ein Mittel, um Lebensräume für Kinder und Jugendliche zu verbessern.

Mögliche Handlungsfelder:

  • Verkehrsplanung
  • Stadtplanung
  • Spielraumplanung / Freizeitstättenplanung
  • Umweltschutz

Publikationen

Titelblatt Blickpunkt 6 Viel oder zu viel!?

Viel oder zu viel!? (Exzessive) Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen

Buch

Kinder und Jugendliche wachsen in einer Welt auf, die von Algorithmen, sozialen Netzwerken und digitalen Spielen geprägt ist. Diese Technologien bieten Chancen, bergen aber auch Risiken: Dark Pat ...
KJug 4-2024 Titelblatt

»Von Pillen, Vapes & Co.« - Konsumtrends bei Jugendlichen

Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis Ausgabe 4/2024

KJug – Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis widmet sich den Herausforderungen des Jugendschutzes im Kontext von Suchtmitteln. Im Fokus stehen Substanzen wie Alkohol, Tabakwaren, C ...
Dossier Beteiligung 2024 Titelblatt

Dossier 1/2024 Beteiligung für ALLE!

Dossier zur Partizipation von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in der Kinder- und Jugendhilfe

Im Rahmen eines neuen Dossiers in der Reihe Leichte Sprache hat die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. in Kooperation mit dem Bundesverband Lebenshilfe e.V. ein Dossier veröf ...
KJug 3-2024 Titelblatt

Jugendschutz in der Jugendhilfeplanung – Anspruch und Realität

Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis Ausgabe 3/2024

Die Jugendhilfeplanung ist ein zentrales Instrument innerhalb eines Jugendamtes. Können hier doch – gemeinsam mit dem Jugendhilfeausschuss – die Richtung und die Schwerpunkte der Arbe ...

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