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Aufgaben und Ziele

Gesetzlicher Jugendschutz

Dieses, heute eher als kontrollierend-eingreifender Kinder- und Jugendschutz bezeichnete, Handlungsfeld umfaßt den "klassischen" Jugendschutz, der in verschiedenen Gesetzen geregelt ist. Er richtet sich primär an Erwachsene, Gewerbetreibende und an Institutionen. In der Bundesrepublik Deutschland gelten folgende Gesetze und Verordnungen:

  • Jugendschutzgesetz (JuSchG)
  • Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag - JMStV)
  • Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz) - JArbSchG
  • Verordnung über den Kinderarbeitsschutz (Kinderarbeitsschutzverordnung) - KindArbSchV

(alle Texte s. Gesetze)

Ergänzend dazu finden sich spezielle Jugendschutzbestimmungen im Strafgesetzbuch (StGB), im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), im Jugendgerichtsgesetz (JGG), im Gaststättengesetz, der Gewerbeordnung, in den Rundfunkgesetzen der Länder und im Staatsvertrag der Länder über den Rundfunk im vereinten Deutschland (RfStV).

Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Heute gilt der erzieherische, präventive Kinder- und Jugendschutz als zentrales Aufgabenfeld des Jugendschutzes. Zu seinen Zielgruppen zählen u.a. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, aber auch Eltern und sog. MultiplikatorInnen (z.B. LehrerInnen, ErzieherInnen, AusbilderInnen). Die breite Öffentlichkeit soll ebenfalls generell für Aspekte des Kinder- und Jugendschutzes sensibilisiert werden (allgemeine Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit).

Themenschwerpunkte des Kinder- und Jugendschutzes sind u.a.:

  • Sucht / Suchtprävention (Tabak, Alkohol, Medikamente, illegale Drogen, Ecstasy, Essstörungen)
  • Medien / Jugendmedienschutz / Medienpädagogik
  • Neue religiöse Bewegungen und Psychokulte
  • Gewalt und Aggression / Jugenddelinquenz
  • Sexueller Missbrauch / Kindesmisshandlung / Kindesvernachlässigung
  • Gesundheitserziehung
  • Sexualpädagogik u.v.m.

Struktureller Jugendschutz

Als dritte "Säule" des Kinder- und Jugendschutzes können diejenigen Aktivitäten der Jugendhilfe verstanden werden, die auf die Lebensbedingungen junger Menschen einwirken und durch strukturelle Maßnahmen Gefährdungspotentiale angehen. "Kinderfreundlichkeitsprüfungen" sind ein Mittel, um Lebensräume für Kinder und Jugendliche zu verbessern.

Mögliche Handlungsfelder:

  • Verkehrsplanung
  • Stadtplanung
  • Spielraumplanung / Freizeitstättenplanung
  • Umweltschutz

Publikationen

Titelblatt Dossier Jugendschutz in Leichter Sprache

Dossier 2/2026 »Jugendschutz in Leichter Sprache«

aktualisierte Neuauflage 2026

Dies sind Fragen, die sich Kinder und Jugendliche, aber auch Erwachsene stellen. Erwachsene müssen dafür Sorge tragen, dass Kinder und Jugendliche nicht mit entwicklungsbeeinträchtigend ...
KJug 2-2026 Titelblatt

Sexuelle Grenzverletzungen (online)

Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis Ausgabe 2/2026

Kinder und Jugendliche wachsen heute selbstverständlich mit digitalen Medien auf. Gleichzeitig entstehen dadurch neue Risiken: Technologiegestützte sexualisierte Gewalt hat in den vergangene ...
Dossier 1/2026 »Jugendmedienschutz in Leichter Sprache«

Dossier 1/2026 »Jugendmedienschutz in Leichter Sprache«

aktualisierte Neuauflage 2026

Im Fokus des aktualisierten Dossiers stehen die Regelungen des Jugendmedienschutzes in Deutschland. Diese werden in Leichter Sprache erläutert und visualisiert und richten sich an Fachkräfte ...
Titelblatt KJug 1-2026

Kinder- und Jugendschutz im Diskurs – zwischen Kontinuität und Wandel

Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis Ausgabe 1/2026

Die Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen haben sich in den vergangenen Jahrzehnten tiefgreifend verändert. Analoge wie digitale Medien prägen ihren Alltag maßgeblich. Gleichzeitig ...

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