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Newsletter

Jugendschutz Newsletter Nr. 12 vom 16.11.2023

im aktuellen Newsletter finden Sie wie gewohnt Nachrichten und Rechercheergebnisse der letzten Wochen zu den unterschiedlichsten Handlungsfeldern des Kinder- und Jugendschutzes. Die Nachrichten geben nicht unbedingt die Meinung der BAJ wieder. Sie sind Ergebnisse redaktioneller Auswahl, Bearbeitung und Recherche und geben einen Überblick über wichtige Ereignisse und Entwicklungen mit Bedeutung für den Kinder- und Jugendschutz.

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Anhörung zum Cannabisgesetz – CanG

Stellungnahme der BAJ

BAJ

Am Montag, dem 6. November 2023 fand im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung »Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz – CanG)« statt, zu der auch die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. als Expertin geladen war. 
Maja Wegener, Geschäftsführerin der BAJ, betonte in ihren Ausführungen u.a. die Bedeutung des erzieherischen Jugendschutzes für die Suchtprävention und positionierte sich zur geplanten Neuregelung der sog. Frühinterventionsprogramme für Jugendliche im §7 (Frühintervention).

Die Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz findet sich unter https://www.bag-jugendschutz.de/de/stellungnahmen. 
Die Aufzeichnung der gesamten Anhörung sowie alle weiteren Stellungnahmen finden sich unter https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw45-pa-gesundheit-cannabis-970114. 

 

Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V., Berlin, 14. November 2023

Ärzte sehen Legalisierung von Cannabis kritisch

Ärztefachverbände lehnen die geplante Legalisierung von Cannabis zu Konsumzwecken ab. Sowohl der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) als auch die Bundesärztekammer (BÄK) begründeten ihre Haltung in einer Expertenanhörung über das Cannabisgesetz der Bundesregierung (20/8704) insbesondere mit der Gefährdung von Kindern und Jugendlichen. Andere Sachverständige würdigten hingegen den mit der Reform einhergehenden Paradigmenwechsel in der Drogenpolitik. Die Experten äußerten sich in der Anhörung des Gesundheitsausschusses am Montagabend sowie in schriftlichen Stellungnahmen. Der Gesetzentwurf sieht den legalen Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene vor. Erwachsenen ist künftig der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum erlaubt. Möglich werden soll zudem der private Eigenanbau von bis zu drei Cannabispflanzen zum Eigenkonsum. Außerdem dürfen nichtgewerbliche Anbauvereinigungen Cannabis künftig anbauen und an ihre Mitglieder zum Eigenkonsum weitergeben.
Die BÄK erklärte, die formulierten Ziele des Gesetzentwurfs würden mit den vorgesehenen Regelungen nicht erreicht. Es sei keine realistische Erwartung, dass Kinder und Jugendliche vor einem Zugang zu Cannabis wirksam geschützt werden könnten. Die Regelungen zum Gesundheitsschutz, zum Kinder- und Jugendschutz sowie zur Prävention führten nur zu einem erheblichen Kontrollaufwand bei ohnehin überlasteten Behörden. Die BÄK wertete die geplante Legalisierung als relevante Gefährdung der psychischen Gesundheit und der Entwicklungschancen der jungen Generation.
Ähnlich argumentierte der Verband der Kinder- und Jugendärzte. Es sei anzuerkennen, dass Kinder und Jugendliche auch künftig keinen Cannabis besitzen und konsumieren dürften. Der BVKJ gehe jedoch davon aus, dass die Freigabe von Cannabis für Erwachsene schwerwiegende negative Auswirkungen auf Jugendliche und Heranwachsende haben werde. Es sei nicht erkennbar, dass die vorgesehenen Schutzvorkehrungen kontrollierbar und durchsetzbar seien. 
Skeptisch äußerte sich auch die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), die von Cannabis als einer nicht harmlosen Droge sprach. Cannabis könne, anders als früher angenommen, auch körperlich abhängig machen und berge insbesondere das Risiko, an einer Psychose zu erkranken. Strenge Jugendschutzregelungen seien bei jeder Droge unerlässlich, ob Cannabis, Alkohol oder Tabak. 
Die Neue Richtervereinigung (NV) begrüßte das Anliegen des Entwurfs, weil eine Kriminalisierung des Besitzes von Cannabis zum Eigenkonsum nicht mehr zu rechtfertigen sei. Allerdings sollte die Vorlage optimiert werden. Sollten im Eigenanbau aus drei Pflanzen mehr als 25 Gramm Cannabis gewonnen werden, drohe eine normsinnwidrige Kriminalisierung von Erntenden. Es sei für Konsumenten zudem kaum erkennbar, ob sie sich gerade innerhalb einer 200-Meter-Kosumverbotszone befänden. 
Der Deutsche Richterbund befürchtet nach der Freigabe eine deutliche Verschlechterung der Lage. Es würden neue Straftatbestände geschaffen, die mit einem erheblichen Ermittlungsaufwand verbunden seien. Zu rechnen sei mit einem Missbrauch von Anbauvereinigungen und einer Stärkung des Schwarzmarktes. 
Der Branchenverband Cannabiswirtschaft (BvCW) erklärte, es sei ein Irrglaube, dass sich der illegale Markt ohne Einbeziehung der Wirtschaft spürbar zurückdrängen lasse. Nur Akteure der Wirtschaft könnten durch Effizienz, Qualität und Verfügbarkeit »wettbewerbsfähig« zu illegalen Marktakteuren werden. 
Der Bundesverband für akzeptierende Drogenarbeit und humane Drogenpolitik (akzept) erklärte, es sei richtig und überfällig, den Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum, den privaten Eigenanbau und den gemeinschaftlichen Eigenanbau nebst Weitergabe von Cannabis in Anbauvereinigungen straffrei zu ermöglichen. Nicht sinnvoll sei es jedoch, den Konsum von Cannabis in Anbauvereinigungen zu verbieten. Zudem seien die Auflagen für die Vereinigungen zu kleinteilig und bürokratisch. 
Ein Vertreter der Gewerkschaft der Polizei (GdP) forderte in der Anhörung ein Präventionspaket zugunsten der Verkehrssicherheit mit der Festsetzung eines niedrigen THC-Grenzwertes. Die Auswirkungen des Cannabis-Konsums auf den Straßenverkehr würden bisher vernachlässigt.

 

Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 817, Berlin, Dienstag, 7. November 2023

Peer-to-Peer im Jugendschutz

Ausgabe 4-2023 von KJug

Kjug 4-23

Die Sozialisation von Kindern und Jugendlichen ist ein komplexer Prozess, der durch vielfältige Einflüsse geprägt wird. Neben Familie, Schule und Gesellschaft spielen Peergroups eine bedeutende Rolle. Peer-to-Peer-Interaktionen haben einen entscheidenden Einfluss auf das Leben von Kindern und Jugendlichen. Innerhalb dieser Gruppen können junge Menschen Freundschaften knüpfen, sich austauschen und voneinander lernen. Peergroups bieten einen Raum für persönliches Wachstum, Identitätsbildung und soziale Unterstützung. Durch den Austausch mit Gleichaltrigen lernen junge Menschen soziale Normen, Werte und Verhaltensweisen. Darüber hinaus fördern Peerprojekte Selbstorganisation, Eigenverantwortung und Kooperation. 
Peer-Education hat sich seit vielen Jahren als Ansatz in der Prävention bewährt. Was unter Peer-to-Peer in der Jugendforschung verstanden wird, welche Settings sich anbieten und wie konkrete Projekte aussehen können, wird anhand verschiedener Beispiele dargestellt.

Dr. Sven Werner: Jugendlichsein in Peergroups
Rebecca Gulowski, Dr. Regine Derr, Prof. Dr. Heinz Kindler: Peer-Disclosure. Ressourcen, Konflikte und Herausforderungen des Anvertrauens sexualisierter Gewalt unter Jugendlichen
Kinder- und Jugendtelefon der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz Hamburg e.V.: »Ich habe manchmal das Gefühl, dass sich Ratsuchende vielleicht nur etwas trauen und etwas schaffen, wenn sie bei uns anrufen ...« 
Marcel Schröder: Medienpeers schaffen Raum für Prävention und digitale Partizipation. Praxistheoretische Perspektive auf die Medienpeer-Arbeit in Schleswig-Holstein
Nora Bruckmann: Net-Piloten: Peerprojekt zur Prävention exzessiver Computerspiel- und Internetnutzung von Jugendlichen
Sünje Andresen, Dr. Stephan Dreyer, Dinah Huerkamp, Silke Knabenschuh: Aktuelles Sexualstrafrecht als Kinderrechteverstoß? Zur strafrechtlichen Problematik konsensualen Sextings unter Beteiligung von jungen Menschen
Paulina Roloff (Aus der Hochschule): Virtuelle Influencer:innen - Eine neue Entwicklung in der Social-Media-Welt. Wie sich Jugendliche virtuelle Influencer:innen auf Instagram aneignen 
Dinah Huerkamp (Recht): Verjährt ist nicht vergessen… Rekord-Schmerzensgeld nach Verzicht auf die Einre-de der Verjährung: Rechtlicher Meilenstein bei der Aufarbeitung kirchlichen Missbrauchs 

Die Ausgabe 4-2023 der Zeitschrift KJug – Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis mit dem 
Titel »Peer-to-Peer im Jugendschutz« ist zum Preis von 16,- € zu beziehen beim Herausgeber: Bundesar-beitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ), Mühlendamm 3, 10178 Berlin • material@bag-jugendschutz.dewww.kjug-zeitschrift.de

 

Quelle: Pressemeldung der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V., Berlin, 15. November 2023

Vertreter:innen der Kinder- und Jugendhilfe treten aus »Bündnis für die junge Generation« aus

Am 09. November haben die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ, die Bundesarbeitsgemeinschaft Offene Kinder- und Jugendarbeit (BAG OKJA), die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ), der Deutsche Bundesjugendring (DBJR), die Deutsche Sportjugend (dsj) und die Gemeinsame Initiative der Träger Politischer Jugendbildung (GEMINI) Bundesjugendministerin Lisa Paus in einem gemeinsamen Brief informiert, dass ihre Vertreter:innen aus dem »Bündnis für die junge Generation« der Bundesjugendministerin austreten.
Dazu sagt Prof. Dr. Karin Böllert, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ: »Mit dem ›Bündnis für die junge Generation‹ war die Hoffnung verbunden, die Anliegen der rund 22 Mio. jungen Menschen in unserem Land stärker in den Mittelpunkt zu rücken. Es ging um einen Wandel hin zu einer Politik für und mit junge(n) Menschen. Anstatt des proklamierten Fortschritts betreibt die Bundesregierung nun aber einen eklatanten Rückschritt: Kürzungen bei bundeszentralen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe und Freiwilligendiensten sind das Gegenteil einer guten Kinder- und Jugendpolitik. Mit meinem Austritt aus dem Bündnis mache ich deutlich, dass ich diesen Weg nicht mitbeschreiten werde.«
Die ausgetretenen Vertreter:innen sind Prof. Dr. Karin Böllert (Vorsitzende AGJ), Prof. Dr. Susanne Keuchel (Vorsitzende BKJ), Volker Rohde (Geschäftsführer BAG OKJA), Daniela Broda (Vorsitzende DBJR), Stefan Raid (1. Vorsitzender dsj) und Hanna Lorenzen (Sprecherin GEMINI). Neben den Initiator:innen haben weitere Organisationen den Austritt ihrer Vertreter:innen aus dem Bündnis erklärt, darunter der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) und mehrere Jugendverbände. Die weiteren Personen sind Susanne Aumann (dbb jugend nrw), Matthäus Fandrejewski (dbb jugend), Robert Jasko (Deutsche Gehörlosen Jugend), Daniel Poli (IJAB – Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland), Prof. Dr. Günther Schneider (Deutsches Jugendherbergswerk) und Thomas Weikert (Deutscher Olympischer Sportbund).
Bundesjugendministerin Paus hatte das Bündnis im Dezember 2022 gegründet, um die Anliegen der jungen Generation stärker in den Mittelpunkt zu rücken. Mit dem Beitritt war die Hoffnung verbunden, Kinder- und Jugendpolitik zu stärken und zu gestalten. Doch das Bündnis ist dem Ziel, jungen Menschen Gehör zu verschaffen, nicht nähergekommen. Hingegen soll die Unterstützung für junge Menschen gemäß der aktuellen Haushaltsplanung der Bundesregierung für das Jahr 2024 gekürzt werden.
Trotz prominenter Mitstreiter:innen aus Medien, Kultur, Wissenschaft und Politik hat das Bündnis keine Wirkung entfaltet. Es hat die Jugendpolitik nicht gestärkt und die grundsätzlichen Anliegen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen nicht aufgegriffen. Die Pläne der Bundesregierung, an Strukturen und Angeboten für Kinder und Jugendliche zu kürzen, ist ein weiterer Ausdruck der fehlenden Priorisierung von Kinder- und Jugendpolitik.
Dabei ist es in der aktuellen Lage für den gesellschaftlichen Zusammenhalt umso wichtiger, dass
• den Stimmen von Kindern und Jugendlichen Gehör verschafft wird,
• junge Menschen in politische Entscheidungen einbezogen werden,
• in politische und kulturelle Bildungsarbeit, sowie in (Sport-)Vereine investiert wird,
• Angebote für junge Menschen und Projekte von jungen Menschen finanziert werden,
• die Förderung von sozialem Engagement und Freiwilligenarbeit von jungen Menschen unterstützt wird.
Die Träger der Kinder- und Jugendhilfe werden weiterhin konstruktiv mit dem Bundesjugendministerium im Interesse junger Menschen zusammenarbeiten. Statt eines losen und unverbindlichen Bündnisses hoffen sie auf eine echte Koalition für junge Menschen, die das Bundesjugendministerium und alle relevanten Akteur:innen der Kinder- und Jugendhilfe vereint. 

A.d.R.: Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. ist kein Mitglied im »Bündnis für die junge Generation«.

 

Quelle: Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ, Berlin, 10. November 2023

Prüfkriterien der BzKJ für anbieterseitige Vorsorgemaßnahmen

BzKJ

Größere Anbieter digitaler Dienste müssen angemessene und wirksame strukturelle Vorsorgemaßnahmen treffen, um Kinder und Jugendliche vor Risiken zu schützen. Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) überprüft die Umsetzung, konkrete Ausgestaltung und Angemessenheit dieser strukturellen Maßnahmen. 
Die Prüfkriterien der BzKJ geben den von den Regelungen des § 24a Jugendschutzgesetz umfassten Diensteanbietern Orientierung, welchen Risiken mit geeigneten strukturellen Vorsorgemaßnahmen zu begegnen ist. Die Ausführungen konkretisieren, welche Kriterien die BzKJ im Rahmen der Prüfung der Angemessenheit und Wirksamkeit anbieterseitiger Vorsorgemaßnahmen anlegt. Darüber hinaus wird weiteren für Kinder- und Jugendmedienschutz verantwortlichen Akteurinnen und Akteuren sowie der allgemeinen Öffentlichkeit ein Einblick in die Verfahren der BzKJ ermöglicht.

Die Prüfkriterien sind auf der Website der BzKJ in der Rubrik »Anbieterpflichten« und dort unter »Vorsorgemaßnahmen« abrufbar und werden fortwährend durch die BzKJ überprüft und aktualisiert.

 

Quelle: Meldung der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz, Bonn, 23. Oktober 2023

Deutsches Kinderhilfswerk begrüßt Initiative zur Verbesserung des Schutzes der Persönlichkeitsrechte von Kindern in sozialen Medien

DKHW

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die Initiative der Hamburger Justizsenatorin Anna Gallina zur Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister am 10. November, den Schutz der Persönlichkeitsrechte von Kindern in sozialen Medien zu verbessern. Nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation müssen Kinder auch hier stärker als bisher in Entscheidungen einbezogen werden, die sie selbst und ihre Daten oder ihre Rechte am eigenen Bild betreffen. Die Rechte von Kindern sind auch im digitalen Raum nicht verhandelbar. Dieser Grundsatz muss klarer als bisher rechtlich abgesichert und gesetzlich normiert werden, sodass auch Eltern ihre Verantwortung verdeutlicht wird. Das gilt aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sowohl für das sogenannte Sharenting als auch für den Bereich des Kinder-Influencing.
»Das Veröffentlichen und Teilen von Kinderfotos im Internet ist allgegenwärtig, die Entscheidungen dazu werden kaum noch hinterfragt. Wer online Kinderfotos veröffentlicht oder teilt, muss sich aber bewusst sein, dass diese Handlung auch Jahre später noch unangenehme und unerwünschte Konsequenzen für das Kind haben kann. Hier muss also sehr verantwortungsvoll entschieden werden, und zwar so früh wie möglich unter Einbezug des Kindes. Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention, der die Beteiligung von Kindern regelt, sollte hier die Richtschnur sein. Wichtig ist, sich bewusst zu sein, dass Fotos, die Erwachsene unbedenklich finden, aus Sicht eines Kindes durchaus peinlich oder unangenehm sein können. Und das muss in jedem Fall respektiert werden. Gleichwohl ist an dieser Stelle auch weitergehende Forschung vonnöten, wie sich solche Eingriffe in die Privatsphäre durch beispielsweise Sharenting ohne ausreichenden Einbezug der Kinder auf das Wohl von Kindern auswirken«, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.
»Bei Kinder-Influencern bewegen wir uns im Spannungsfeld zwischen digitaler Teilhabe und kreativer Freizeitbeschäftigung einerseits und Arbeit von Minderjährigen und Persönlichkeitsrechten von Kindern andererseits. Zum Schutz dieser Kinder ist eine konsequentere Anwendung des bestehenden Rechtsrahmens auf diese Medien- und Werbeformate und das Internet als Arbeitsort notwendig. Für einen effektiven Kinderschutz sollte eingehend geprüft werden, an welchen Stellen eine Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes notwendig ist, um Behörden, wie beispielsweise den Gewerbeaufsichtsämtern, eine bessere rechtliche Handhabe zu geben, damit hier das Kindeswohl stärker als bisher Richtschnur staatlichen Handelns wird«, so Krüger weiter.
Das Deutsche Kinderhilfswerk sieht aber auch die Anbieter sozialer Medien ebenso wie Agenturen und Werbetreibende in der Pflicht. Diese müssen sowohl beim Sharenting als auch beim Kinder-Influencing ihrer Verantwortung für den Kinderschutz nachkommen. Das gilt vor allem bei der wirksamen Durchsetzung von Löschpflichten von persönlichkeitsrechtsverletzenden Veröffentlichungen von Bildern oder Videos, auf denen Kinder zu sehen sind. Auch die problematische Rolle der Eltern beim Kinder-Influencing, in einer Doppelrolle gleichzeitig als Erziehungsberechtigte und »Arbeitgeber«, gilt es zu problematisieren. Wenn Eltern gleichzeitig Arbeitgeber der Kinder sind, wird es ungleich schwieriger, Entscheidungen im Sinne des Kindeswohls zu treffen. Zu beachten ist zudem, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung auch für Kinder und Jugendliche gilt. Beim Kinder-Influencing sind bereits jetzt Gewerbeaufsichtsämter und Jugendämter aufgefordert, die bestehenden Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes in diesem Bereich konsequent durchzusetzen.

 

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerks e.V., Berlin, 10. November 2023

»Schieb deine Verantwortung nicht weg!«

Zweite Phase der Kampagne gegen Kindesmissbrauch

ich höre dir zu

Ziel der Kampagne: Erwachsene übernehmen Verantwortung – sie sehen hin, hören Kindern zu und fragen nach, wenn sie eine Vermutung oder ein komisches Bauchgefühl haben.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus und die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Kerstin Claus, haben am 13. November in Berlin die zweite Phase der Kampagne für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt mit dem Titel »Schieb deine Verantwortung nicht weg!« vorgestellt. Zum Auftakt gibt es eine Aktionswoche vom 13. bis 18. November (9. Europäischer Tag gegen sexuelle Gewalt und sexuelle Ausbeutung von Kindern).
»Schieb deine Verantwortung nicht weg!« ist als mehrjährige Kampagne konzipiert. Neben der Verbreitung der Kampagnenbotschaften unter anderem über TV-Spots, Plakate, Social Media Angebote und einer Vielzahl von Informationsmaterialien liegt der Schwerpunkt der Kampagne in 2023/24 auf »Good Practice«-Projekten vor Ort und stärkt lokale Netzwerke und kommunale Initiativen. Durch die Zusammenarbeit von Fachpraxis, Politik und Zivilgesellschaft sollen nachhaltige regionale Bündnisse zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt erreicht werden. Die Kampagne und die bundesweiten und lokalen Aktivierungsmaßnahmen werden von zahlreichen Partnern unterstützt, wie zum Beispiel aus dem Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen oder dem Betroffenenrat beim Amt der Unabhängigen Beauftragten. 
»Schieb deine Verantwortung nicht weg!« ist die Fortführung der Kampagne »Schieb den Gedanken nicht weg!«, die im vergangenen Jahr von BMFSFJ und UBSKM gestartet wurde. In dieser ersten Phase wurde darüber aufgeklärt, dass von sexueller Gewalt vor allem Kinder und Jugendliche im eigenen persönlichen Umfeld, vor allem in der Familie, betroffen sind. Auslöser war eine Forsa-Umfrage, die gezeigt hatte: 85% der Befragten halten es für unwahrscheinlich oder ausgeschlossen, dass sexualisierte Gewalt in der eigenen Familie passiert oder passieren könnte Nach diesem wichtigen ersten Schritt folgt jetzt konsequent die nächste Phase: »Schieb deine Verantwortung nicht weg!« befähigt Menschen, zu handeln. Sie klärt darüber auf, auf welche Signale man achten sollte, wie man mit Kindern sprechen kann und wo es Hilfe- und Beratungsangebote gibt – damit alle Bescheid wissen und Verantwortung übernehmen. 

Zur Landingpage der Kampagne: https://nicht-wegschieben.de/home 
Hilfe- und Beratungsangebote vor Ort: https://www.hilfe-portal-missbrauch.de/startseite 
Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch: 0800 – 22 55 530 (kostenfrei und anonym)

 

Quelle: Pressemitteilung der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Berlin, 13. November 2023

klicksafe Themenschwerpunkt 2024: Pornografie im Netz

EU-Initiative klicksafe ruft bundesweit zur Teilnahme am internationalen Aktionstag auf. Der Safer Internet Day findet am 6. Februar 2024 statt und wird in Deutschland von klicksafe koordiniert.

SID 24

Deepnudes, Pornoclips, Dickpics – Jugendliche wachsen heute in einer sexualisierten Medienlandschaft auf. Nur wenige Klicks auf dem Smartphone genügen und schon öffnet sich das Porno-Universum. Nicht nur für Erwachsende, sondern auch für Kinder und Jugendliche. Ob freiwillig beim neugierigen Surfen auf Pornowebsites oder ungewollt durch Zusendung im Klassenchat oder bei Social Media: Die meisten Jugendlichen kommen im Alter zwischen 12 und 14 Jahren erstmals mit Pornografie in Kontakt. Pornografie als Teil der jugendlichen Lebenswelt zu begreifen, ist daher unvermeidlich.
klicksafe sieht in diesem Kontext Handlungsbedarf: Zum einen ist es wichtig, Jugendliche vor entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten zu schützen. Zum anderen sollte man mit Jugendlichen ins Gespräch kommen, denn mit Pornos werden Stereotype oder unrealistische Vorstellungen von Sexualität und Körpervielfalt vermittelt. Zum Safer Internet Day 2024 stellt die EU-Initiative mit dem Thema »Let’s talk about Porno! Pornografie im Netz« den Schutz und die Aufklärung von Kindern und Jugendlichen über pornografische Inhalte, sexuelle Gewalt und digitale Grenzverletzungen in den Mittelpunkt ihrer Kampagne.
Welche Folgen hat Porno-Konsum? Machen Pornos süchtig? Wie kann man Kinder und Jugendliche schützen? Das Sprechen über Sexualität und Pornografie fällt nicht jedem leicht. Viele Eltern scheuen sich und verdrängen die Tatsache, dass ihre Kinder potenziellen Kontakt mit Pornografie haben oder hatten. Gleichzeitig ist die Sorge groß, dass Kinder und Jugendliche davon negativ beeinflusst werden und ein falsches Bild von Sexualität erhalten. Für klicksafe ist klar: Die Aufklärung über Sexualität sollte nicht Pornowebseiten überlassen werden.
Macht mit!: klicksafe ruft deutschlandweit Institutionen, Stiftungen, Unternehmen, Schulen, Jugendorganisationen, Bildungseinrichtungen, Vereine und auch Privatpersonen dazu auf, sich am 6. Februar 2024 mit eigenen Beiträgen und Projekten am Safer Internet Day zu beteiligen. Ob Workshops, Vorträge, Unterrichtsstunden, digitale Formate oder Diskussionsrunden – die Möglichkeiten zur Teilnahme sind vielfältig.
Um sich souverän und kritisch mit dem Thema auseinanderzusetzen, wird klicksafe rund um den Safer Internet Day 2024 verschiedene Angebote mit aktuellen medien- und sexualpädagogischen Ansätzen zur Verfügung stellen. Damit soll ein Raum für die Auseinandersetzung auf verschiedenen Ebenen geschaffen werden.
Alle Informationen auf der klicksafe-Website zum SID: Auf klicksafe.de/sid informiert klicksafe ausführlich über den Aktionstag, inklusive eines Überblicks, welche Aktionen und Formate bundesweit stattfinden sowie der Möglichkeit, eigene (Online-) Veranstaltungen anzumelden. Auf der Website können auch der SID-Infoservice abonniert und das Begleitmaterial heruntergeladen werden.

 

Quelle: Pressemeldung klicksafe, Ludwigshafen/Düsseldorf, 26. Oktober 2023

proJugend 3/2023: Pornografie & erzieherischer Jugendschutz

projugend

Bei näherer Betrachtung ist das vermeintlich so schlichte Thema Pornografie sehr komplex. Das vorliegende Heft bildet den gesamtgesellschaftlichen Diskurs ab, der in Bezug auf den Jugendschutz zwischen Bagatellisierung und Dramatisierung oszilliert.
Bei den Medienwissenschaftlerinnen Madita Oeming und Nicola Döring wird in erster Linie der selbstbestimmte Konsum von Mainstream-Pornografie durch Jugendliche verhandelt. Beide stellen das Potenzial heraus, das Pornografie bei der sexuellen Identitätsentwicklung haben kann. Der Sexualtherapeut Martin Prässler beleuchtet die Suchtproblematik, die zwar nicht die Mehrheit, aber doch manche Konsumenten (hier wurde bewusst nicht gegendert) entwickeln. Untermauert wird seine Darstellung durch die Studie von Sophia Hanseder und Jaya A. R. Dantas, die im Heft erstmals in Auszügen übersetzt vorliegt. Martina Plackmann (Polizeiliche Kriminalprävention; Kampagne Sounds Wrong) schließlich beschreibt das alarmierende Phänomen, dass bereits viele Kinder mit Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs (sog. »Kinderpornografie«) konfrontiert sind und diese oft auch weiterverbreiten – und sich damit selbst in Schwierigkeiten bringen.
Mit differenzierten Sichtweisen und vielen weiterführenden Links bietet die proJugend-Ausgabe eine gute Grundlage, um das Thema im Arbeitsalltag gelassener und sicherer aufgreifen zu können.
Bezug über https://bayern.jugendschutz.de 

 

Quelle: Pressemeldung der Aktion Jugendschutz, Landesarbeitsstelle Bayern e.V., München, 13. November 2023

Aktionsbox für Sportvereine

Vorbild sein und ein Zeichen setzen

Aktions Box

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ruft Sportvereine bundesweit auf, eine Veranstaltung oder ein ganzes Wochenende für »alkoholfrei« zu erklären und dabei auf den Ausschank und Konsum von Alkohol zu verzichten. Ziel ist es, ein klares Zeichen für einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol im Vereinsleben zu setzen und die Vorbildbildfunktion von Erwachsenen gegenüber Kindern und Jugendlichen zu betonen. 
Unterstützt werden die Sportvereine mit einer kostenlosen Aktionsbox »Alkoholfrei Sport genießen«. Darin befinden sich ein Aktionsbanner, T-Shirts für die Helferinnen und Helfer, das Jugendschutzgesetz als Ampelposter sowie Informationsmaterialien für Jugendliche und Eltern. Ebenso in der Box enthalten sind Rezepthefte für alkoholfreie Cocktails, eine Barschürze, ein Messbecher sowie wiederverwendbare Trinkbecher – um beispielsweise gemeinsam mit Jugendlichen alkoholfreie Cocktails zu mixen.
Informationen zum Mitmachen im Erklärvideo und auf der Webseite www.alkoholfrei-sport-geniessen.de
Link zum Erklärvideo: https://www.bzga.de/mediathek/themen/alkoholpraevention/v/alkoholfrei-sport-geniessen/

 

Quelle: Connect GmbH, Agentur für soziale Kommunikation, Kronberg, 13. Oktober 2023

Jugendschutz in der Jugendhilfeplanung – Anspruch und Realität - KJug 3-2024
Die Jugendhilfeplanung ist ein zentrales Instrument innerhalb eines Jugendamtes. Können hier doch – gemeinsam mit dem Jugendhilfeausschuss – die Richtung und die Schwerpunkte der Arbe ...
NEWSLETTER 9/2024
Zum Weltdrogentag am 26. Juni hat sich die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz, wie viele andere Organisationen, zum neuen Cannabisgesetz und dem damit verbundenen Ausbau von Präve ...
BAJ zum Weltnichtrauchertag

Schutz der Kinder vor dem Einfluss der Tabakindustrie

So lautet das Motto des diesjährigen Weltnichtrauchertags am 31. Mai 2024. Für die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. Anlass genug, erneut darauf hinzuweisen, dass sich ...
Das Grundgesetz wird #75Jahre alt. Und das feiern wir mit! Doch jemand fehlt auf der Tanzfläche – die #Kinderrechte!
Als Aktionsbündnis »Kinderrechte« fordern das Deutsche Kinderhilfswerk, der Kinderschutzbund und UNICEF Deutschland gemeinsam mit der Deutschen Liga für das Kind, dass die Rechte ...
KJug 3-2024 Titelblatt
Jugendschutz in der Jugendhilfeplanung – Anspruch und Realität

Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis Ausgabe 3/2024

Die Jugendhilfeplanung ist ein zentrales Instrument innerhalb eines Jugendamtes. Können hier doch – gemeinsam mit dem Jugendhilfeausschuss – die Richtung und die Schwerpunkte der Arbe ...
KJug 2-2024 Titelblatt
Sexting & Co. im Sexualstrafrecht

Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis Ausgabe 2/2024

Mit der anvisierten Reform des § 184b »Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte« des Strafgesetzbuches hat der Gesetzgeber einen überfälligen und richti ...
KJug 1/2024 Titelblatt
Wie geht’s unseren Kindern und Jugendlichen? – Zur mentalen Gesundheit junger Menschen

Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis Ausgabe 1/2024

Die vergangenen Jahre haben allen Menschen viel abverlangt. Eine Pandemie, ein Krieg, eine Wirtschaftskrise, noch ein Krieg und der Klimawandel, all dies hat auch das Aufwachsen von Kindern und Jugend ...
KJug 4/2023 Titelblatt
Peer-to-Peer im Jugendschutz

Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis Ausgabe 4/2023

Nicht erst seit den Silvesterkrawallen und den außergewöhnlichen Straftaten von strafunmündigen Kindern ist die Gewaltprävention in Deutschland im Fokus der (Fach)Öffentlichk ...

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