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09.07.2020

Pressemitteilung

Kinderrechte im Jugendschutz - KJug 3-2020

KJug_3-2020_Titelblatt

Deutschland hat die UN-Kinderrechtskonvention 1992, zwei Jahre nach in Kraft treten, ratifiziert. Die UN- Kinderrechtskonvention gilt als Maßstab für die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz. Im aktuellen Koalitionsvertrag ist die Verankerung der Kinderrechte ins Grundgesetz ein klar formuliertes Vorhaben. In »Corona-Zeiten«, in denen Kindertagestätten, Schulen und außerschulische Angebote teilweise komplett zum Erliegen gekommen sind, stehen die Rechte von Kindern besonders im Fokus.

Im Kinder- und Jugendschutz stehen Kinderrechte immer an erster Stelle: Sei es mit Blick auf die Mediennutzung, Suchtgefährdungen oder sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Die Autorinnen und Autoren der Ausgabe 3-2020 von KJug – Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis diskutieren einzelne Artikel der UN-Kinderrechtskonvention vor diesem Hintergrund. Denn, der Kinder- und Jugendschutz denkt die Rechte von Kindern und Jugendlichen immer im Zusammenhang und gleichberechtigt mit dem Schutz vor Gefährdungen.

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