23.03.2022
Der Digital Services Act aus Jugendschutzsicht
Mit dem Gesetz über digitale Dienste, dem Digital Services Act beabsichtigt die Europäische Kommission digitale Dienste zu regulieren. Durch das Gesetz, das derzeit im europäischen Trilog verhandelt wird, soll ein besserer Schutz der Verbrauchenden und der Grundrechte im Internet ermöglicht sowie Transparenz und Rechenschaftspflicht der Online-Plattformen hergestellt werden.
Die Regulierung der Plattformanbieter ist aus kinderrechtlicher Sicht zu begrüßen. Die Regulierung wirft aber auch zahlreiche Fragen auf, hinsichtlich des Jugendmedienschutzes und der Verhinderung von sexuellem Missbrauch und Ausbeutung von Kindern. Der Gesetzentwurf stellt bestimmte Anbieter von der Prüfung illegaler Inhalte frei, formuliert zentrale Aspekte des Jugendschutzgesetzes weniger präzise als dies im deutschen Recht gegeben ist und sieht Regulierung nur für sehr reichweitenstarke Anbieter vor. Kinder werden mit ihren spezifischen Schutz- und Teilhaberechten nicht explizit in den Blick genommen. Es besteht das konkrete Risiko, dass die erst vor kurzem durch die Novellierung des deutschen Jugendschutzgesetzes gewonnenen Jugendschutzstandards perspektivisch durch europäische Regelungen in Frage gestellt werden.
Das Netzwerk Kinderrechte hat sich mit einer starken zivilgesellschaftlichen Position in den Trilog eingebracht und ein gemeinsames Schreiben an die federführenden Ministerien gerichtet, mit der Aufforderung, die kinderrechtliche Perspektive im Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen, so wie es Art. 3 UN-KRK vorsieht.
Als Mitgliedsorganisation des Netzwerk Kinderrechte hat die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. das Schreiben mitgezeichnet.
Das Schreiben an den Bundesminister für Digitales und Verkehr, Volker Wissing, und den Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck, findet sich hier.
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