31.05.2022
Passivrauchen ist auch rauchen!
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ) weist zum diesjährigen Weltnichtrauchertag am 31. Mai darauf hin, dass auch das sogenannte Passivrauchen von Kindern und Jugendlichen deren Gesundheit schadet. Schätzungen des Deutschen Krebsforschungszentrums zeigen, dass ca. 1 Million Minderjährige in Deutschland dem Rauchen im Auto ausgesetzt sind.
Deshalb begrüßt die BAJ die aktuelle Bundesratsinitiative zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in geschlossenen Fahrzeugen in Anwesenheit von Minderjährigen oder Schwangeren durch eine Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes. Danach soll künftig in geschlossenen Fahrzeugen in Anwesenheit von Minderjährigen oder Schwangeren das Rauchen verboten sein.
Eine solche Regelung existiert bereits in vielen europäischen Ländern, wie Österreich, Italien, Frankreich, England und Wales, Schottland, Irland, Griechenland und Zypern.
Für die BAJ steht beim Passivrauchen das Kindeswohl an erster Stelle. Wenn der Artikel 24 der UN-Kinderrechtskonvention allgemein gültig ist, dann auch für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Passivrauchens in Fahrzeugen. Eltern und Erziehungsberechtigte müssen auch hier ihrer Verantwortung für ein gesundes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen gerecht werden. Doch nicht allein die Tatsache, dass das passive Mitrauchen gesundheitsschädlich ist steht für die BAJ dabei im Vordergrund, sondern auch die falsche Vorbildfunktion der rauchenden Eltern/ Erziehungsberechtigten.
Getreu dem diesjährigen Motto »Save (y)our Future. #LebeRauchfrei« fordert die BAJ eine weitestgehende rauchfreie Umgebung für Kinder und Jugendliche. Deshalb gilt für die BAJ: Prävention macht auch nicht im Auto halt!