14.07.2023
70 Jahre Jugendschutzgesetz
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ) ist im Jahr 1951 gegründet worden und damit zwei Jahre älter als die erste Fassung des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften, das am 14. Juli 1953 in Kraft getreten ist.
Die BAJ hat als Fachorganisation in den vergangenen 70 Jahren die Weiterentwicklung des gesetzlichen Kinder- und Jugendschutzes mit Blick auf den Jugendmedienschutz aber auch den Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit fachlich intensiv begleitet. Neben dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) bildete dabei stets der erzieherische Kinder- und Jugendschutz gemäß § 14 SGB VIII in Form von Prävention, Information und Befähigung die Grundlage der Arbeit der BAJ.
Für die BAJ ist der Kinder- und Jugendschutz eine kontinuierliche, gesamtgesellschaftliche Aufgabe, mit dem Ziel Kinder und Jugendliche zu schützen und zu stärken für ein gutes und gesundes Aufwachsen.