04.04.2022
Pressemitteilung
Konstruktiv kooperieren im Kinderschutz - KJug 2/2022
Der Schutz des Kindeswohls bedarf verschiedener Kompetenzen und Herangehensweisen. Deshalb ist die Praxis des Kinderschutzes durch verschiedene Zuständigkeiten und Vorgehensweisen, folglich auch durch Kooperation und Zusammenarbeit Angehöriger verschiedener Institutionen, geprägt. Während die Polizei auf Gefahrenabwehr abzielt, ist das Handeln des Jugendamtes durch das SGB VIII bestimmt, was ein vertrauensvolles Verhältnis zur Familie und den Kindern verlangt.
Angehörige von Polizei, Jugendämtern sowie weiterer Institutionen des Kinder- und Jugendschutzes arbeiten in der Praxis häufig vertrauensvoll zusammen. Wissenschaftliche Analysen stellen jedoch ebenso heraus, dass Reibungen und Missverständnisse nicht ausbleiben. Denn es müssen nicht allein verschiedene rechtliche Grundlagen in Einklang gebracht werden, sondern auch unterschiedliche Wahrnehmungsweisen und berufliche Selbstverständnisse.
Somit stellen sich Fragen nach einer guten und respektvollen Arbeit in Netzwerken und Kooperation, die dem Schutz des Kindeswohls dienlich ist. Die Autorinnen und Autoren der Ausgabe 2-2022 von KJug – Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis nehmen aus der jeweiligen Perspektive Reflexionen über Fallstricke und Gelingensbedingungen der Kooperation von Polizei und Institutionen des Kinderschutzes vor.