05.04.2023
Pressemitteilung
»Kiffen ab 18?«
KJug 2/2023
Die aktuell geplante und in einem Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministeriums dargestellte »kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken« wird sowohl in der Suchthilfe, als auch in der Kinder- und Jugendhilfe bzw. dem Jugendschutz intensiv diskutiert. Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz hat sich an diesem Diskurs beteiligt und Position bezogen, ist doch neben der Entkriminalisierung, dem Gesundheitsschutz für Konsument:innen auch die Sicherung des Jugendschutzes eines der Hauptanliegen der Gesetzesinitiative.
Fragen wie die Abgaberegelungen in lizensierten Geschäften, das Abgabealter, der THC-Gehalt und die Abgabemengen und -formen stehen ebenso zur Diskussion, wie die Frage der Werbung bzw. des Werbeverbots und der Umgang mit Cannabis-Konsum in der Öffentlichkeit. Beratungs- und Frühinterventionsangebote sind in diesem Zusammenhang wichtig. Besonders die Prävention und Maßnahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes werden – konzeptionell – gefordert sein.
Noch lässt der Referentenentwurf mit den konkreten gesetzlichen Regulierungen auf sich warten, da u.a. europarechtliche Regelungen vorab geklärt werden müssen. Sicher ist jedoch, dass der Kinder- und Jugendschutz perspektivisch gefragt sein wird.