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31.03.2022

BAJ im Beirat der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ)

BAJ-Logo

Am 24. März 2022 fand die konstituierende Sitzung des neu eingerichteten Beirats bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) statt. Dieser wurde mit Inkrafttreten des neuen Jugendschutzgesetzes (JuSchG) zum 1. Mai 2021 gemäß § 17b JuSchG eingerichtet. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V., ist mit Dr. Katja Bach, als Vorstandsmitglied und dem BAJ-Vorsitzenden Klaus Hinze im Beirat vertreten.
Die zwölf Mitglieder und deren Stellvertretungen, darunter auch Jugendliche, beschäftigten sich in der ersten Sitzung mit den gesetzlichen Aufgaben der BzKJ und ihrer beratenden Rolle als Beiratsmitglieder. Die jungen Beiratsmitglieder gaben Einblicke in ihren Alltag mit der Nutzung digitaler Medien.
Der Beirat soll bei der Beratung der Behörde durch einen ganzheitlichen, interdisziplinären und kinderrechtlich ausgerichteten Blick das Wohl und die Interessen von Kindern und Jugendlichen und ihr Recht auf Schutz, Befähigung und Teilhabe in Bezug auf die Nutzung digitaler Medien in den Mittelpunkt stellen.
Neben der BAJ sind Vertreterinnen und Vertreter der National Coalition Deutschland, der Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege, des Bundeselternrats, der Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Familienorganisationen, der Bundesvereinigung Lebenshilfe, der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin, der Gesellschaft für Medienpädagogik, der Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren und des Deutschen Bundesjugendrings im Beirat. Zwei weitere Sitze wurden mit Jugendlichen besetzt, die höchstens 17 Jahre alt sind.

Die BAJ begrüßt die Einrichtung des Beirats bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) und freut sich auf die aktive Zusammenarbeit mit den bundesweit relevanten Institutionen. 

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