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27.01.2023

Regelungen beim Alkohol und Tabak gehören auf den Prüfstand – im Sinne eines effektiven Kinder- und Jugendschutzes!

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz begrüßt ausdrücklich die Forderungen des Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen Burkhard Blienert, nach Werbebeschränkungen bei Alkohol und Tabak. Nur so können Gesundheitsschäden bei Kindern und Jugendlichen frühzeitig verhindert werden. Auch die Regelung im Jugendschutzgesetz zum sogenannten »begleiteten Trinken« von 14-Jährigen im Beisein der Eltern wird innerhalb der BAJ seit längerem diskutiert und als nicht mehr zeitgemäß angesehen.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz setzt sich deshalb seit vielen Jahren für eine konsequente Umsetzung der gesetzlichen Regelungen im Jugendschutzgesetz ein und betont gleichzeitig den hohen Stellenwert der Prävention.

Titelblatt KJUG 3-2023
Prävention contra Jugendgewalt

Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis Ausgabe 3/2023

Nicht erst seit den Silvesterkrawallen und den außergewöhnlichen Straftaten von strafunmündigen Kindern ist die Gewaltprävention in Deutschland im Fokus der (Fach)Öffentlichk ...
Dossier 1-2023 Titelblatt
Dossier 1/2023 Digitale Spiele. Kinder- und Jugendschutz durch gesetzliche Altersfreigaben
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KJug 2/2023
»Kiffen ab 18?«

Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis Ausgabe 2/2023

Die aktuell geplante und in einem Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministeriums dargestellte »kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken« wird sowohl in der Sucht ...
KJug 1/2023
»Nicht ohne uns, über uns!« Zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis Ausgabe 1/2023

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