27.01.2023
Regelungen beim Alkohol und Tabak gehören auf den Prüfstand – im Sinne eines effektiven Kinder- und Jugendschutzes!
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz begrüßt ausdrücklich die Forderungen des Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen Burkhard Blienert, nach Werbebeschränkungen bei Alkohol und Tabak. Nur so können Gesundheitsschäden bei Kindern und Jugendlichen frühzeitig verhindert werden. Auch die Regelung im Jugendschutzgesetz zum sogenannten »begleiteten Trinken« von 14-Jährigen im Beisein der Eltern wird innerhalb der BAJ seit längerem diskutiert und als nicht mehr zeitgemäß angesehen.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz setzt sich deshalb seit vielen Jahren für eine konsequente Umsetzung der gesetzlichen Regelungen im Jugendschutzgesetz ein und betont gleichzeitig den hohen Stellenwert der Prävention.