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30.05.2023

Nicht-Rauchen!

BAJ zum Weltnichtrauchertag am 31. Mai

E-Zigaretten, Einweg-E-Zigaretten, Shishas und E-Shishas, Vapes, Snus, Nikotinbeutel, … 
Das Angebot an Produkten aus dem Tabak-/Nikotinspektrum wird immer größer – und immer unüberschaubarer. Welchen Abgabemodalitäten die Produkte unterfallen, welche Wirkungen und Risiken sie enthalten und wer sie konsumiert oder inhaliert ist oftmals nicht klar. Vor diesem Hintergrund sind Präventionsmaßnahmen immer wichtiger. Harm Reduction, also die Schadenminimierung, ist gefragt. 
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz setzt sich deshalb zum diesjährigen Weltnichtrauchertag in einem ersten Schritt für Werbeverbote in Kino und Hörfunk, in Druckerzeugnissen und auf Social Media-Plattformen ein. Darüber hinaus fordert die BAJ ein Verbot des Sponsorings und ein generelles Verbot von Außenwerbung. Einheitsverpackungen, wie sie bereits in anderen Ländern existieren, wären eine weitere sinnvolle Möglichkeit zur Prävention. 
Das im Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes enthaltene Verbot für sogenannten Aroma-Tabak in Vanille, Schokolade oder anderen Geschmacksrichtungen für Tabakerhitzer befürwortet die BAJ ausdrücklich als Schritt in die richtige Richtung.
All diese Maßnahmen bilden eine wichtige Basis, um Kinder und Jugendliche möglichst lange und dauerhaft vom Rauchen abzuhalten. Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes in Schulen und der Kinder- und Jugendhilfe bleiben dabei jedoch zentral und unumgänglich, zum Schutz der Gesundheit unserer Kinder und Jugendlichen.

Titelblatt KJUG 3-2023
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