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12.05.2022

Tag der Kinderrechte

BAJ fordert zügige Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz

Kinderrechte ins Grundgesetz

Zum Internationalen Tag der Kinderrechte, dem Geburtstag der UN-Kinderrechtskonvention am 20. November, erneuert die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ) ihre Forderung, die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz umgehend umzusetzen.

In diesem Zusammenhang betont der BAJ-Vorsitzende Klaus Hinze erneut: »Junge Menschen haben ein Recht auf Schutz, Befähigung und Teilhabe gemäß der UN-Kinderrechtskonvention. Nicht zuletzt der Umgang mit Kindern und Jugendlichen in der aktuellen Pandemie hat verdeutlicht, dass diese Rechte ins Grundgesetz gehören. Im Kinder- und Jugendschutz stehen Kinderrechte immer an erster Stelle: Sei es mit Blick auf die Mediennutzung, Suchtgefährdungen oder sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, Schutz, Befähigung und Teilhabe für alle Kinder und Jugendlichen zu sichern. Die BAJ setzt sich auch weiterhin im Aktionsbündnis Kinderrechte für eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ein.« 

Die deutschsprachige Fassung des General Comment No.25 »General Comment on children’s rights in relation to the digital environment« (Allgemeine Bemerkung zu den Rechten der Kinder in Bezug auf das digitale Umfeld) steht ab sofort unter https://kinderrechtekommentare.de/2021/10/17/allgemeine-bemerkung-25/ zur Verfügung.

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