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18.11.2022

Prävention von sexualisierter Gewalt – online und im analogen Leben

Zum Europäischen Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch am 18. November weist die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz zum wiederholten Mal auf die Notwendigkeit hin, dass Mädchen und Jungen vor allem bei der Internetnutzung deutlich besser geschützt werden müssen. Technischer Schutz gehört zu den Aufgaben von Anbietern, gleichzeitig müssen Eltern und Erziehungsberechtigte verstärkt über die Möglichkeiten von Schutzprogrammen informiert werden. Die Prävention sexualisierter Gewalt ist eines der zentralen Handlungsfelder im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz – denn nach wie vor gilt der Grundsatz »Prävention vor Intervention«. Rechtliche Regelungen auf europäischer Ebene sind in diesem Zusammenhang aber ebenso wichtig.
Deshalb begrüßt die BAJ auch die vom Bundesfamilienministerium und der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs gestern vorgestellte gemeinsame Aufklärungs- und Aktivierungskampagne »Schieb den Gedanken nicht weg!«.

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