Jugendgefährdend sind Medien, deren (insbesondere unsittlichen, verrohend wirkenden, zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass anreizenden) Inhalte die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen gefährden. Diese Medien erhalten keine Altersfreigabe und werden auf Antrag oder Anregung von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) in die Liste der jugendgefährdenden Medien aufgenommen (Indizierung); sie unterliegen damit Handelsbeschränkungen und dürfen Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden. Bei der Jugendgefährdung wird eine höhere Intensität der Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche anzunehmen sein als bei der Jugendbeeinträchtigung.
Eine Jugendgefährdung ist nicht nur im Bereich der Medien möglich, sondern auch in der „realen“ Welt: So verbietet das Jugendschutzgesetz den Besuch von Spielhallen (einschließlich der Nutzung von Glücksspielen) und gibt den zuständigen Behörden Eingriffsbefugnisse bei jugendgefährdenden Veranstaltungen und Betrieben oder an sonstigen jugendgefährdenden Orten. Geht von einer öffentlichen Veranstaltung oder einem Gewerbebetrieb eine Gefährdung für das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern oder Jugendlichen aus, so kann die zuständige Behörde gemäß § 7 JuSchG anordnen, dass der Veranstalter oder Gewerbetreibende Kindern und Jugendlichen die Anwesenheit nicht gestatten darf. Die Anordnung kann Altersbegrenzungen, Zeitbegrenzungen oder andere Auflagen enthalten, wenn dadurch die Gefährdung ausgeschlossen oder wesentlich gemindert wird. Beispiele für solche Gefährdungen sind: Drogenhandel und -konsum, übermäßiger beziehungsweise verbotener Konsum von Alkohol, Straftaten (insbesondere Gewalt- und Eigentumsdelikte), Zuhälterei, Jugendprostitution, ferner sexualbezogene Vergnügungsangebote, Schlammringkämpfe und Catcherveranstaltungen.
Als jugendgefährdende Musik bezeichnet man Musik, die aufgrund ihres unsittlichen, verrohend wirkenden und gewalttätigen Sprachinhalts als jugendgefährdend eingestuft wird. Musikgenres, die für ihre jugendgefährdenden Inhalte bekannt sind, sind „Rechtsrock“, „Porno- und Gangsta-Rap“ sowie „Death Metal“.
Letzte Aktualisierung: 23.06.2015
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