Informations- und Lehrfilme
Filme, die Informations-, Lehr- oder Unterrichtszwecken dienen und deren Inhalte nicht jugendschutzrelevant sind, müssen nicht mit einer Alterskennzeichnung versehen werden und dürfen allen jungen Menschen zugänglich gemacht und gezeigt werden. Der Anbieter muss diese Produkte in eigener Verantwortung als „Infoprogramm“ oder „Lehrprogramm“ kennzeichnen.
Letzte Aktualisierung: 23.06.2015