Gewaltdarstellungen, Gewaltverherrlichung
Gewaltdarstellungen in den Medien umfassen ein weites Spektrum von einzelnen gewalttätigen Szenen in der üblichen Berichterstattung, die bisweilen verantwortliche Redaktionen zu Selbstbeschränkungen bei der Veröffentlichung veranlassen, bis hin zu extremen Formen der Darstellung von Gewalt, die um ihrer selbst willen praktiziert werden. Hierzu gehören auch kinderpornographische Medieninhalte. Letztere Medieninhalte oder Schriften, die grausame und unmenschliche Gewalttätigkeiten von und gegen Menschen schildern oder die eine Verherrlichung oder Verharmlosung dieser Handlungen ausdrücken, unterliegen den gleichen Vertriebsverboten wie indizierte Trägermedien oder entsprechende Inhalte in Telemedien. Wer sie zugänglich macht, anbietet oder verbreitet, macht sich strafbar. Generell bedürfen Darstellungen von Gewalthandlungen in Medien der Beachtung durch den Kinder- und Jugendschutz, da sie – je nach Alter der jungen Menschen – zu Entwicklungsbeeinträchtigungen führen oder ein Fehlverhalten beeinflussen oder auslösen können. Dabei sind die Wirkungszusammenhänge in den wenigsten Fällen genau und ursächlich rekonstruierbar. Häufig aber spielt z.B. bei Amokläufen junger Menschen, wie wir sie mehrfach erlebt haben, ein Konsum von Medien mit Gewaltinhalten eine zumindest begleitende Rolle. Sind andere oder weitere psychische oder soziale Problemlagen erkennbar, so muss diesen jungen Menschen besondere Aufmerksamkeit zuteilwerden.
Letzte Aktualisierung: 23.06.2015