Gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz
Immer noch gebräuchliche Bezeichnung für die in speziellen Gesetzen festgelegten ordnungsrechtlichen Regelungen im Kinder- und Jugendschutz. Da inzwischen auch der erzieherische Kinder- und Jugendschutz gesetzlich in § 14 SGB VIII verankert ist und auch für den strukturellen Kinder- und Jugendschutz gesetzliche und ordnungspolitische Regelungen vorgesehen sind, sollte auf die Bezeichnung gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz zugunsten der Bezeichnung kontrollierend-ordnungsrechtlicher Jugendschutz verzichtet werden.
Letzte Aktualisierung: 23.06.2015
Ergebnisse aus der Literaturdatenbank:
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