Dehn, Jens: Liberale Regelungen
In der Tschechischen Republik sind die gesetzlichen Regelungen zum Jugendmedienschutz lockerer als in vielen anderen Ländern. Bei Kinofilmen etwa obliegt es keiner unabhängigen Institution, sondern den Produktions- und Verleihfirmen, die Angemessenheit ihrer Filme für ein jugendliches Publikum zu bewerten. Im Fernsehen wird auf eine Altersklassifizierung sogar gänzlich verzichtet. Der Rundfunkrat kann lediglich Empfehlungen aussprechen – an die die Sender nicht gebunden sind.
In: tv diskurs
Jg. 21., H. 4,
, S. 4 -7,
2017, Berlin,
Herbert von Halem Verlag, Schanzenstr. 22, 51063 Köln, Ausgabe: 82,
ISSN: 1433-9439
Bezug:
Herbert von Halem Verlag, Schanzenstr. 22, 51063 Köln
BAJ-A-03384 (Einzelartikel)
Letzte Aktualisierung: 24.01.2018