Roll, Sigmar: Braucht es keinen Jugendschutz mehr bei Pornos – oder liegt hier ein Vollzugsdefizit vor?
Die Staatsanwaltschaft Tübingen hat ein Ermittlungsverfahren eingestellt, in dem es um Verbreitung von Pornographie im Internet ohne Beachtung der Vertriebsbeschränkungen ging, die gesetzlich aus Jugendschutzgründen festgelegt worden sind (Entscheidung vom 30.06.2015, Az. 32 Js 23303/13).
In: Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis
(KJug)
Jg. 61, H. 2,
, S. 68 -72,
2016, Berlin,
Eigenverlag,
ISSN: 1865-9330
Bezug:
Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V., Mühlendamm 3, 10178 Berlin
BAJ-A-03213 (Einzelartikel)
Letzte Aktualisierung: 28.04.2016