Betreiber
Als Betreiber werden (nicht nur gewerbliche) Unternehmer bezeichnet, die Waren oder Dienstleistungen anbieten oder vertreiben. Im jugendschutzrelevanten Bereich kann es sich hierbei um den Betreiber einer Videothek, einer Diskothek, eines Rundfunkprogramms oder eines Internetangebotes handeln. Sender von Rundfunkprogrammen und Unternehmen, die Angebote im Internet bereithalten, werden in der Regel als Anbieter bezeichnet.
Letzte Aktualisierung: 07.03.2014