Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht bezeichnet die Aufgabe von Personensorgeberechtigten (Eltern) oder erziehungsbeauftragten Personen, dafür Sorge zu tragen, dass anvertrauten Kindern und Jugendlichen kein Schaden zugefügt wird oder dass aus deren Verhalten kein Schaden entsteht. Welche Regelungen „angemessen“ sind, schlichte Beobachtungen, Belehrungen oder auch konkrete Handlungen, hängt zum einen vom Alter der jungen Menschen, zum zweiten von der Situation und nicht zuletzt auch davon ab, ob es – wie im Jugendschutzrecht – konkrete Ge- und Verbote zu beachten gilt. Aufsichtspflichtverletzungen können für den Verantwortlichen zivil- und strafrechtliche Folgen haben.
Letzte Aktualisierung: 19.06.2015