Altersgrenzen
Das Jugendschutzgesetz kennt verschiedene Altersgrenzen. Zugrunde gelegt sind folgende altersbezogene Definitionen: die Kindheitsphase dauert bis zur Vollendung des vierzehnten, die Jugendphase bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres. Ferner ist eine häufige Grenze bei sechzehn Jahren gesetzt. Altersgrenzen sind vor allem hinsichtlich Alkohol-, Tabak- und Medienkonsum (Alterskennzeichnungen) sowie bezogen auf Zeitgrenzen beim Kino-, Gaststätten- und Tanzveranstaltungsbesuch relevant.
Letzte Aktualisierung: 03.03.2015