Kinder- und Jugendhilfegesetz
Die Kinder- und Jugendhilfe umfasst ein breites Spektrum von Aufgabenfeldern zur Förderung und Hilfe bei der Entwicklung junger Menschen. Es reicht von der Jugendarbeit über die Tageseinrichtungen für Kinder bis hin zu den Erzieherischen Hilfen. Die Ziele, Aufgaben und Leistungen sind bundeseinheitlich im Achten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) geregelt. Weitere Regelungen enthalten die Ausführungsgesetze der Bundesländer. Das SGB VIII wurde 1990 durch das Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (KJHG) eingeführt. Die weit verbreitete Bezeichnung KJHG für das Kinder- und Jugendhilfegesetz ist juristisch nicht korrekt, da es sich beim KJHG nur um das Artikelgesetz zur Einführung des SGB VIII handelte. Auf das KJHG wird allerdings bei den Ausführungsgesetzen der Länder teilweise Bezug genommen. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz enthält in seiner durchweg erziehungsbezogenen Ausrichtung eine Vielzahl von Schutzregelungen sowohl in der Programmatik (§ 1) als auch hinsichtlich erforderlicher Interventionen, die zum konkreten Schutz von jungen Menschen vor Vernachlässigung und zur Sicherung ihrer Entwicklung erforderlich werden (z.B. § 8a, § 42). Dem erzieherischen Kinder- und Jugendschutz ist ein eigenständiger Paragraf gewidmet (§ 14).
Letzte Aktualisierung: 30.06.2015