Volksverhetzung
Unter Volksverhetzung versteht das Strafrecht ein Handeln, das geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, indem beispielsweise zum Hass gegen Bevölkerungsteile aufgerufen wird, soziale Gruppen verächtlich gemacht oder verleumdet werden. Medien mit entsprechenden Inhalten, die den Tatbestand des § 130 StGB erfüllen, sind schwer jugendgefährdend. Es ist damit verboten, sie Kindern und Jugendlichen zugänglich zu machen.
Letzte Aktualisierung: 03.04.2014