Versandhandel
Für den Versandhandel, d.h. für die Bestellung und Übersendung von Waren auf elektronischem oder postalischem Weg gilt, dass indizierte, schwer jugendgefährdende und mit „Keine Jugendfreigabe“ gekennzeichnete Trägermedien nur versandt werden dürfen, wenn ein wirksamer Ausschluss von minderjährigen Bestellern gewährleistet ist. Dies erfordert eine persönliche Identifizierung und Übergabe der Ware.
Letzte Aktualisierung: 25.06.2015