Tanzveranstaltungen
Veranstaltungen und Feste, auf denen getanzt wird oder zu denen ausdrücklich mit dem Hinweis auf den Tanz eingeladen wird, können als Tanzveranstaltungen bezeichnet werden. Bei öffentlichen Tanzveranstaltungen gelten die Regelungen des Jugendschutzgesetzes. Tanzen beeinträchtigt junge Menschen nicht in ihrer Erziehung und Entwicklung. Problematisch kann allerdings das Umfeld von Tanzangeboten (beispielsweise bei Diskotheken) sein. Allgemeiner Lebenserfahrung entspringt auch die Feststellung, dass der Besuch von Tanzveranstaltungen oft von Alkoholkonsum und vereinzelt auch von Drogenkonsum begleitet wird.
Letzte Aktualisierung: 25.06.2015