Ständiger Vertreter
Die Obersten Landesjugendbehörden nehmen ihre Kontrollaufgaben bei den Selbstkontrolleinrichtungen Automaten-Selbst-Kontrolle (ASK), Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle (USK) durch einen Ständigen Vertreter wahr.
Letzte Aktualisierung: 28.03.2014