Die Polizei ist (wie auch die übrigen Ordnungsbehörden) für die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zuständig. Im Jugendschutz wird sie bei der akuten Gefahrenabwehr und bei Verdacht auf vorliegende Straftaten unmittelbar selbst oder auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft tätig. Auf der überörtlichen Ebene sind bei den Ländern Polizeidienststellen beispielsweise damit beauftragt, die unerlaubte Verbreitung pornographischer Schriften, insbesondere auch im Internet zu verfolgen. Auf der örtlichen Ebene begleitet und sichert die Polizei unter anderem die kommunalen Ordnungsbehörden bei Jugendschutzkontrollen.
Letzte Aktualisierung: 26.03.2014
Zimmermann, Andreas: Polizeiliche Gefahrenabwehr und das Internet.; In: Neue Juristische Wochenschrift; 1999, S. 3145-3477
Schneekloth, Hans-Dieter: Polizeilicher Jugendschutz: Beobachtung und Analyse einer Einrichtung polizeilicher Jugendarbeit; Darmstadt 1985
Ergebnisse aus der Literaturdatenbank:
Kinder und Jugendliche begegnen im Netz verschiedenen Gefährdungen, u.a. sind sie von sog. Kommunikationsrisiken im Rahmen von Cybergrooming mittels Onlinespielen betroff ... (Berlin, 2019 )
Um Jugendliche besser zu erreichen, hat die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) gemeinsam mit der Hochschule Hamburg und ufuq.de das Medien ... (München, 2016 )
Polizeiliche Bearbeitung von Jugendsachen Die Zentralstelle Jugendsachen des Landeskriminalamtes Niedersachsen hat eine Handreichung für Studierende und Absolventen der Sozialen Arbeit über die Bearbeitung von Ju ... (Hannover, 2015 )