Personensorgeberechtigte Person
Personensorgeberechtigt ist, wem nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches die Personensorge zusteht. In der Regel sind dies die Eltern, ob allein oder gemeinsam beide Elternteile. Die Personensorge umfasst in der Regel den gesamten Formenkreis des Lebens: Beispielsweise die Sorge für Gesundheit und Ernährung, Erziehung und Bildung, die Bestimmung des Aufenthaltes und die Vermögenssorge.
Letzte Aktualisierung: 26.03.2014