Ordnungswidrigkeit
Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und dem Verursacher vorwerfbare Handlung, die keinen kriminellen Gehalt hat und daher nicht mit Strafe bedroht ist. Sie kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Generelle rechtliche Grundlage ist das Ordnungswidrigkeitengesetz, spezielle rechtliche Regelungen finden sich z.B. im Jugendschutzrecht oder im Bauordnungsrecht. Die meisten Übertretungen der Jugendschutzbestimmungen des Jugendschutzgesetzes und des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages sind Ordnungswidrigkeiten; nur schwere Verstöße werden als Straftaten verfolgt. Kommt neben einer Ordnungswidrigkeit auch eine Straftat in Betracht, gibt die Verwaltungsbehörde den Vorgang an die Staatsanwaltschaft zur weiteren Veranlassung ab (§ 41 OWiG).
Letzte Aktualisierung: 24.06.2015