Menschenwürde
Mit dem Begriff Menschenwürde beschreibt man den personalen Anspruch jedes einzelnen Menschen auf Achtung seiner Unantastbarkeit und Unverletzlichkeit. Dieser Anspruch ist nach unserem Wert- und Rechtsverständnis zugleich auch ein sozialer Anspruch an die Gesellschaft – d.h. letztlich an Jedermann – sowie an die staatliche Gewalt, dieses in der Verfassung (Art. 1 GG) niedergelegte Rechtsprinzip zu beachten. Die Verfassung erklärt das Rechtsprinzip der Menschenwürde als unabänderlich. Es ist damit auch nicht gegen andere Rechtsgüter abwägbar. Die Menschenwürde gilt als verletzt, wenn einzelne Menschen zum verfügbaren Objekt staatlicher Gewalt gemacht werden oder wenn der Mensch als Gattungswesen zum Objekt herabgewürdigt wird. Im Kontext des Medienrechts stellt die Darstellung von Gewalt gegen Menschen dann eine Verletzung der Menschenwürde dar, wenn sie darauf angelegt ist, den grundlegenden Wert- und Achtungsanspruch des Menschen zu leugnen oder in Frage zu stellen.
Letzte Aktualisierung: 24.06.2015