Landesmedienanstalten
Die Landesmedienanstalten sind die nach jeweiligem Landesrecht gebildeten Kontrollinstitutionen für die privaten Rundfunkveranstalter. Sie sind eigenständige Einrichtungen öffentlichen Rechts und arbeiten unabhängig von staatlichen Weisungen. Auf Bundesebene sind sie in der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM) mit der Direktorenkonferenz (DLM) zusammengeschlossen. Im Wesentlichen nehmen sie die Aufgaben der Lizenzerteilung und der Aufsicht wahr. Daneben haben sie fördernde Aufgaben, beispielsweise im Bereich der Verbreitung offener, nicht-kommerzieller Angebote (sogenannter Bürgerrundfunk) und der Medienpädagogik.
Letzte Aktualisierung: 21.03.2014