Kontrollierend-ordnungsrechtlicher Jugendschutz
Mit dieser Bezeichnung wird in Fachkreisen – in Abgrenzung und Überwindung zum bisherigen Begriff „Gesetzlicher Jugendschutz“ – das gesamte rechtliche und kontrollierende Repertoire an Jugendschutzregelungen und -maßnahmen bezeichnet. Diese Regelungen (Gebote, Verbote, Maßnahmen, Kontrollen, Auflagen u.a.m.) sind Ausdruck ordnungspolitischen Gestaltungswillens der Rahmenbedingungen, unter denen in dieser Gesellschaft das möglichst ungefährdete Aufwachsen junger Menschen erfolgen soll.
Letzte Aktualisierung: 24.06.2015