Schlaglicht
Kein Elternprivileg mehr beim Alkoholkonsum
Jugendschutz stärken, Prävention sichern
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ) begrüßt ausdrücklich die Beschlüsse des Bundesrates vom 26. September 2025 zur Stärkung des Jugendschutzes. Die Länderkammer fordert die Bundesregierung auf, das sogenannte »begleitete Trinken« (§ 9 Abs. 2 JuSchG) ersatzlos zu streichen sowie ein Rauchverbot in Fahrzeugen einzuführen, wenn Minderjährige oder Schwangere anwesend sind. Beide Maßnahmen entsprechen langjährigen Forderungen der BAJ.
Kein Elternprivileg mehr beim Alkoholkonsum
Jugendschutz stärken, Prävention sichern
Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. – Oktober 2025
Jugendpolitische Fachveranstaltung im HdJ
Demokratie unter Druck! – Strategien der Kinder- und Jugendhilfe gegen An- und Eingriffe von Rechts
Der Konsum von Lachgas
berauschend und beunruhigend
Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V.