Schlaglicht
Kein Elternprivileg mehr beim Alkoholkonsum
Jugendschutz stärken, Prävention sichern
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ) begrüßt ausdrücklich die Beschlüsse des Bundesrates vom 26. September 2025 zur Stärkung des Jugendschutzes. Die Länderkammer fordert die Bundesregierung auf, das sogenannte »begleitete Trinken« (§ 9 Abs. 2 JuSchG) ersatzlos zu streichen sowie ein Rauchverbot in Fahrzeugen einzuführen, wenn Minderjährige oder Schwangere anwesend sind. Beide Maßnahmen entsprechen langjährigen Forderungen der BAJ.
Dossiers zum Jugend- und Jugendmedienschutz in leichter Sprache
Gesetzentwurf zum Schutz vor digitaler Gewalt
BAJ zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt