Schlaglicht
Stellungnahme der BAJ e.V. zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ) hat zu einem Referentenentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts Stellung genommen. Der Entwurf sieht vor, unter bestimmten Voraussetzungen auch 16- und 17-Jährige als Vertrauenspersonen (»V-Leute«) beziehungsweise als nachrichtendienstliche Verbindungen einzusetzen. Die BAJ lehnt diese Neuregelung ab und verweist auf die Schutzrechte von Minderjährigen sowie den Vorrang des Kindeswohls.
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