Schlaglicht
Prävention inklusiv!
KJug 1-2025 zur Inklusion im Jugendschutz
Obwohl das inklusive Kinder- und Jugendhilfegesetz (IKJHG) in der vergangenen Legislaturperiode nicht mehr verabschiedet wurde, ist es evident, dass bereits im gegenwärtigen System der Kinder- und Jugendhilfe alle Kinder und Jugendlichen – unabhängig von einer etwaigen Beeinträchtigung – adäquat berücksichtigt werden müssen. Teilhabebeschränkungen können dabei in unterschiedlichen Formen auftreten: Neben körperlichen, seelischen und sogenannten geistigen Behinderungen sind auch Sehschädigungen, Lern- und Sprachstörungen, Verhaltensauffälligkeiten sowie Hörbeeinträchtigungen zu nennen.
Das Spektrum potenziell entwicklungsbeeinträchtigender und jugendgefährdender Faktoren ist breit gefächert und umfasst substanzbezogene Risiken wie Alkohol-, E-Zigaretten- und Cannabiskonsum ebenso wie Formen interpersoneller Gewalt, darunter sexualisierte Übergriffe, Cybermobbing und Grooming. Aus der Perspektive des Kinder- und Jugendschutzes sind potenziell alle Minderjährigen betroffen, weshalb präventive Maßnahmen umfassend gestaltet und sowohl auf alle Kinder und Jugendliche als auch auf Eltern und Fachkräfte ausgerichtet sein müssen.
Gesetzentwurf zum Schutz vor digitaler Gewalt
BAJ zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt
Das erweiterte Erziehungs-privileg
Jugendschutzrelevante Medien in der Kinder- und Jugendarbeit rechtssicher einsetzen
Praxisleitfaden