26.06.2025
Pressemitteilung
Der Konsum von Lachgas – berauschend und beunruhigend
Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V.
Lachgas wird bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen immer beliebter, nicht zuletzt aufgrund der leichten Verfügbarkeit, niedriger Preise und kurzfristiger Wirkungen konsumieren Jugendliche Lachgas. Die steigende Popularität als Partydroge ist beunruhigend, insbesondere angesichts der gesundheitlichen Risiken. Aus Sicht des Kinder- und Jugendschutzes ist daher ein konsequentes Verbot der Abgabe an Minderjährige, des Versandhandels sowie der Automatenabgabe dringend notwendig.
Aufgrund fehlender gesetzlicher Regelungen auf Bundesebene, haben einzelne Kommunen in ihrem Zuständigkeitsbereich bereits einschränkende Verordnungen erlassen. Der Vorstand der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. fordert in einer Stellungnahme den Schutz von Kindern und Jugendlichen in den Mittelpunkt zu stellen und ein konsequentes Verbot der Abgabe an Minderjährige, des Versandhandels sowie der Automatenabgabe.
»Der Schutz junger Menschen vor den gesundheitlichen und sozialen Gefahren des Lachgaskonsums muss oberste Priorität haben. Die bisherigen Regelungen reichen nicht aus, um Jugendliche wirksam zu schützen«, konstatiert Klaus Hinze, der Vorsitzende der BAJ. »Es bedarf daher klarer gesetzlicher Maßnahmen, um die Verfügbarkeit von Lachgas einzuschränken. Wir fordern den Gesetzgeber auf, im Sinne des präventiven Kinder- und Jugendschutzes schnell und konsequent zu handeln.«