13.08.2026
Kabinett bringt Abschaffung des »begleiteten Trinkens« auf den Weg
Langjährige Forderung der BAJ findet Eingang in den Gesetzesentwurf
Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht auch eine Änderung des Jugendschutzgesetzes vor. So soll die Ausnahmeregelung zum sogenannten »begleiteten Trinken« gestrichen werden. Damit sollen 14- und 15-Jährige künftig auch in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person in der Öffentlichkeit weder Bier, Wein noch Schaumwein erwerben oder konsumieren dürfen.
Die BAJ setzt sich seit langem für die Abschaffung dieser Ausnahmeregelung ein. Zuletzt hat sie die Forderung in ihren kinder- und jugendpolitischen Forderungen sowie in ihrer Stellungnahme »Kein Elternprivileg mehr beim Alkoholkonsum – Jugendschutz stärken, Prävention sichern« bekräftigt. Auch beim Parlamentarischen Frühstück der BAJ im Januar 2026 wurde das Thema mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages diskutiert.
Aus Sicht der BAJ ist es ein wichtiger Schritt, dass die Bundesregierung die Streichung nun in den Gesetzentwurf aufgenommen hat. Eine gesetzliche Ausnahme, die Alkoholkonsum bereits mit 14 und 15 Jahren ermöglicht, passt nicht zu den Zielen eines konsequenten Jugend- und Gesundheitsschutzes und einer wirksamen Suchtprävention. Nun kommt es auf das weitere parlamentarische Gesetzgebungsverfahren an.