01.07.2021
Neuer Glückspiel-Staatsvertrag ab 1. Juli
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Am 1. Juli ist der neue Glücksspiel-Staatsvertrag in Kraft getreten. Damit werden bisher verbotene virtuelle Automatenspiele im Internet sowie Online-Casinos mit Poker oder Roulette erlaubt.
Aus Sicht der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. bietet der neue Glücksspiel-Staatsvertrag keinen ausreichenden Schutz von Jugendlichen vor den negativen Auswirkungen des Glücksspiels, da die Zugangsbeschränkungen zum (Online-)Glücksspiel und die Werbung für Glücksspielangebote nicht umfassend berücksichtigt wurden. Werbung genauso wie Glücksspiel-Werbung über Telemedien und Social-Media-Plattformen spricht gerade Jugendliche bzw. junge Erwachsene an. Die ständige Verfügbarkeit dieser Angebote verbunden mit Werbung (teils durch Prominente und Influencer/-innen) erhöhen das Suchtpotenzial.
Die Teilnahme von Minderjährigen an Glücksspielen ist gemäß § 6 Jugendschutzgesetz grundsätzlich verboten. Deshalb lehnt die BAJ auch die Durchführung von sog. Testkäufen bzw. Testspielen durch minderjährige Personen eindeutig ab. »Minderjährige sollten nicht zur Durchführung ordnungsrechtlicher Maßnahmen durch die Glücksspielaufsicht instrumentalisiert werden«, so Klaus Hinze, der Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. Er fordert eine verstärkte Förderung der Suchtprävention im Bereich des Glücksspiels bei Minderjährigen. »Die politischen Entscheidungsträger sollten sich bewusst sein, dass die Öffnung des Glücksspielmarktes mit unzureichenden Maßnahmen im Sinne des Jugendschutzes eine stärkere Förderung von Prävention, Aufklärung und Forschung bzw. Evaluation verlangt«, so Hinze.