20.05.2021
Das neue Jugendschutzgesetz – Was kann, soll und muss das JuSchG leisten?
Unter diesem Titel hat die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ) am 18. Mai eine der ersten Fachveranstaltungen zum neuen Jugendschutzgesetz durchgeführt. Im Rahmen des 17. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetages interessierten sich knapp 200 Fachkräfte aus der Kinder- und Jugendhilfe für die Neuerung und Anpassungen im JuSchG.
Dr. Stefan Dreyer vom Leibniz-Institut für Medienforschung │ Hans-Bredow-Institut aus Hamburg, ein Experte auf dem Gebiet des Jugendmedienschutzes, stellte in einem kurzen Input die wesentlichen Änderungen und Verbesserungen vor. Anschließend diskutierten Stephan Haddick (Referatsleiter im Bundesjugendministerium), Dr. Iren Schulz (Medienpädagogin) und Dr. Stefan Dreyer, gemeinsam mit dem Vorsitzenden der BAJ, Klaus Hinze, u.a. die neuen Schutzziele und Schutzinstrumente sowie die verpflichtenden Alterskennzeichen und Vorsorgemaßnahmen von Anbietern. Die Aufgaben der neu gegründeten Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) und die Möglichkeiten und die Notwendigkeit medienpädagogischer Maßnahmen standen darüber hinaus im Mittelpunkt des Podiumsgesprächs.
Einigkeit herrscht darüber, dass das Jugendschutzgesetz endlich zukunftsfester gemacht werden muss und dass die neuen Regelungen ein Schritt in die richtige Richtung sind.
Die Veranstaltung steht Besucherinnen und Besuchern des 17. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetages bis Ende Oktober im Online-Archiv des DJHT zur Verfügung.