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16.10.2025

Erster Evaluationsbericht zum Konsumcannabisgesetz veröffentlicht - BAJ bringt Perspektive des Jugendschutzes in den Fachbeirat ein

Der erste Zwischenbericht des Forschungsverbundes EKOCAN zur Evaluation des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) wurde am 29. September 2025 veröffentlicht. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e. V. (BAJ) ist Mitglied des interdisziplinären Fachbeirates und hat an der Evaluation des § 7 KCanG (Frühintervention) mitgewirkt.

§ 7 Frühintervention
Der Absatz 2 des § 7 regelt die Zusammenarbeit zwischen Ordnungsbehörden, Polizei und Jugendämtern neu – insbesondere bei Fällen möglicher Kindeswohlgefährdung im Zusammenhang mit Cannabis. Im Rahmen der Evaluation wurden Jugendämter deutschlandweit befragt. Die Befragung zeigt einen leichten Rückgang cannabisbezogener Verdachtsmeldungen auf Kindeswohlgefährdung. Nach Einschätzung der Autorinnen und Autoren des Zwischenberichts kann dies sowohl mit dem sinkenden Cannabiskonsum unter Jugendlichen als auch mit noch unklaren Zuständigkeiten bei den Polizei- und Ordnungsbehörden zusammenhängen. Zugleich liegt die Meldeschwelle nach Inkrafttreten des KCanG höher: Nicht jeder Cannabiskontakt wird als Gefährdung gewertet. Dieser wird nur angenommen, wenn gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen. Ob der Rückgang auf eine stärkere Fokussierung auf gravierende Fälle hinweist, bleibt derzeit offen.

Der im Bericht dargestellte Rückgang bei der Inanspruchnahme von Frühinterventions-angeboten wie dem Programm FreD (Frühintervention bei erstauffälligem Drogenkonsum) ist aus Sicht der BAJ nicht uneingeschränkt positiv zu werten. Es ist davon auszugehen, dass nach Inkrafttreten des KCanG weniger Jugendliche über Polizei oder Justiz in Suchtberatungen verwiesen werden – insbesondere in das FreD-Programm, da hierfür die Rechtsgrundlage entfällt. Die BAJ weist darauf hin, dass Frühinterventionsprogramme sich an pädagogischen Zielen und am individuellen Bedarf orientieren müssen – nicht an Straflogiken.

Auswirkungen des KCanG auf den Cannabiskonsum Jugendlicher
Die bisher erhobenen Daten zeigen keine Hinweise auf eine Zunahme des Cannabiskonsums unter Jugendlichen. Vielmehr setzt sich der in den letzten Jahren beobachtete Rückgang fort. Unbeabsichtigte Intoxikationen bei Kindern bleiben äußerst selten. Das Forschungsteam bewertet die Datenlage als vorläufig und betont, dass die derzeitigen Daten keine Hinweise auf eine Verschlechterung des Jugendschutzes liefern

§ 5 Konsumverbotszonen
Die Regelung des Konsumverbots in Gegenwart von Kindern und Jugendlichen (§ 5 KCanG) konnte bislang nur eingeschränkt bewertet werden. Das Kontroll- und Sanktionsrisiko für junge Menschen durch Ordnungsbehörden ist derzeit sehr gering. Die Autor:innen des Berichts sehen eine vereinfachte und besser abgestimmte Regelung der Konsumverbote als sinnvoll an. Die BAJ hat bereits in ihrer Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss (2023) auf die fehlende Praktikabilität von Kontrollen für Polizei- und Ordnungsbehörden hingewiesen.

Die bisherigen Daten zeigen: Der Kinder- und Jugendschutz ist durch die Teilliberalisierung bislang nicht geschwächt worden. Allerdings weisen wir darauf hin, dass Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes im Rahmen der Cannabisprävention gesetzlich verankert werden müssen. Dabei sollen nicht nur Angebote für junge Menschen entwickelt und ausgebaut werden, sondern auch für deren Eltern und andere Erziehungsberechtigte, um deren Erziehungskompetenzen angesichts der neuen rechtlichen Situation zu stärken.(siehe https://bag-jugendschutz.de/de/entry/f5930 )

 

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