05.03.2025
Pressemitteilung
Prävention inklusiv!
KJug 1-2025 zur Inklusion im Jugendschutz

Obwohl das inklusive Kinder- und Jugendhilfegesetz (IKJHG) in der vergangenen Legislaturperiode nicht mehr verabschiedet wurde, ist es evident, dass bereits im gegenwärtigen System der Kinder- und Jugendhilfe alle Kinder und Jugendlichen – unabhängig von einer etwaigen Beeinträchtigung – adäquat berücksichtigt werden müssen. Teilhabebeschränkungen können dabei in unterschiedlichen Formen auftreten: Neben körperlichen, seelischen und sogenannten geistigen Behinderungen sind auch Sehschädigungen, Lern- und Sprachstörungen, Verhaltensauffälligkeiten sowie Hörbeeinträchtigungen zu nennen.
Das Spektrum potenziell entwicklungsbeeinträchtigender und jugendgefährdender Faktoren ist breit gefächert und umfasst substanzbezogene Risiken wie Alkohol-, E-Zigaretten- und Cannabiskonsum ebenso wie Formen interpersoneller Gewalt, darunter sexualisierte Übergriffe, Cybermobbing und Grooming. Aus der Perspektive des Kinder- und Jugendschutzes sind potenziell alle Minderjährigen betroffen, weshalb präventive Maßnahmen umfassend gestaltet und sowohl auf alle Kinder und Jugendliche als auch auf Eltern und Fachkräfte ausgerichtet sein müssen.