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14.11.2025

BAJ begrüßt Lachgas-Verbot und fordert weiterhin den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Passivrauchen in Autos

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ) begrüßt den Beschluss des Bundestages, den Erwerb und Besitz von Lachgas für Minderjährige sowie den Online-Handel und Kauf an Selbstbedienungsautomaten zu verbieten.

Bereits im Sommer hatte die BAJ explizit ein Abgabeverbot an Jugendliche unter 18 Jahren, ein generelles Versandverbot und ein Verbot der Automatenabgabe gefordert. Der Gesetzgeber hat damit im Sinne des präventiven Kinder- und Jugendschutzes konsequent gehandelt und dem Schutz junger Menschen vor den gesundheitlichen Gefahren des Lachgaskonsums entsprochen.

Der BAJ-Forderung nach einem Rauchverbot im Auto in Anwesenheit von Minderjährigen oder Schwangeren wurde Seitens der Bundesregierung nicht entsprochen. Das vom Bundesrat beschlossene und auch in einer Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages als verfassungskonform eingeschätzte Rauchverbot (WD3-215/15 Rauchverbot in Anwesenheit von Kindern verfassungsrechtliche Zulässigkeit – https://www.bundestag.de/service), ist im Kabinett gescheitert. In einer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates weist die Bundesregierung lediglich einen Rauchverzicht im Auto bei Anwesenheit von Minderjährigen als Ziel aus.

Die BAJ bedauert es sehr, dass dem Schutz junger Menschen vor Passivrauchen in Autos keine Beachtung geschenkt wird. Immerhin sind laut Schätzung des Deutschen Krebsforschungszentrums derzeit rund eine Million Minderjährige in Deutschland dem Tabakrauch im Auto ausgesetzt. Deshalb fordert die BAJ eine erneute Prüfung der Verfassungsrechtlichkeit einer Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes mit dem Ziel, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu schützen.

Für die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. sind Verbote und gesetzliche Regelungen einerseits ein unverzichtbarer Rahmen. Der Aufklärung, Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung müssen gleichzeitig aber ein deutlich höherer Stellenwert zukommen. Diese Maßnahmen bedürfen jedoch einer Verstetigung und finanziellen Absicherung. Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz leistet hierzu mit Suchtpräventionsmaßnahmen einen erheblichen Anteil. 

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