08.04.2026
EKOCAN veröffentlicht zweiten Zwischenbericht – BAJ vertritt die Perspektive des Kinder- und Jugendschutzes im Fachbeirat
Am 1. April 2026, zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes, ist der zweite Zwischenbericht des Forschungsverbundes EKOCAN zur Evaluation des Konsumcannabisgesetzes erschienen. Die BAJ begleitet den Evaluationsprozess als Mitglied des interdisziplinären Fachbeirats und bringt dabei insbesondere ihre Expertise zu Fragen des Kinder- und Jugendschutzes ein.
Die Ergebnisse des Evaluationsberichts zeigen, dass die Konsumprävalenz von Cannabis unter Jugendlichen nach der Teillegalisierung stabil bzw. leicht rückläufig ist. Ein Rückgang der Risikowahrnehmung des Cannabiskonsums lässt sich nicht verzeichnen. Cannabisspezifische Präventionsangebote erreichen rund zwei Drittel der Jugendlichen, vor allem im schulischen Kontext und über soziale Medien.
Problematisch ist, dass Jugendliche seltener Frühinterventionsprogramme wie beispielsweise das Programm »FreD« in Anspruch nehmen. Grund dafür ist, dass aufgrund der Entkriminalisierung konsumnaher Verhaltensweisen immer weniger Jugendliche von der Justiz in solche Frühinterventionsprogramme vermittelt oder zu einer Teilnahme verpflichtet werden können. § 7 KCanG, der diese infolge der Teillegalisierung eingetretene Lücke schließen sollte, erfüllt die Erwartungen des Gesetzgebers bislang nicht. Die BAJ hat bereits beim 1. Zwischenbericht darauf hingewiesen, dass Frühinterventionsprogramme sich an pädagogischen Zielen und am individuellen Bedarf orientieren müssen, und nicht an Straflogiken. Die Zusammenarbeit der beteiligten Akteure aus u.a. Polizei und Ordnungsbehörden, öffentliche Jugendhilfe und Beratungsstellen muss besser koordiniert werden.
Die BAJ begrüßt, dass der zweite Zwischenbericht die Entwicklungen rund um Medizinalcannabis mit einbezieht. Denn seit der Teillegalisierung ist der Zugang zu Cannabis über Rezepte und Online-Apotheken deutlich einfacher geworden. Diesen Umstand nutzen zahlreiche Plattformen, die Medizinalcannabis niedrigschwellig verfügbar machen. Aus Sicht des Kinder- und Jugendschutzes ist das problematisch, weil so auch hochpotente Produkte leichter in Umlauf kommen und die Sichtbarkeit von Cannabis insgesamt steigt.
Die im Rahmen der Evaluation befragten Fokusgruppen mit Fachkräften machen deutlich, dass sich die Problemlagen junger Menschen nicht auf Cannabiskonsum reduzieren lassen. Als besonders besorgniserregend beschreiben die Fachkräfte den zunehmenden Konsum verschreibungspflichtiger Medikamente, verbreiteten Mischkonsum sowie insgesamt riskantere Konsummuster seit der Corona-Pandemie.
Wie bereits vor Inkrafttreten des KCanG von der BAJ vermutet und erhofft, berichten Fachkräfte außerdem, dass sie seit der Einführung des KCanG offener und einfacher mit Jugendlichen und teilweise auch mit Eltern über Cannabis sprechen können. Auch die im Rahmen der Evaluation befragten Jugendlichen heben die Bedeutung einer offeneren Gesprächskultur über Substanzkonsum hervor. Sie betonten insbesondere die Rolle der Eltern: Diese müssen aus Sicht der Jugendlichen informiert sein.
Der zweite Zwischenbericht macht damit deutlich, dass für die Begleitung und Unterstützung von Jugendlichen, Eltern und Fachkräften ein starker erzieherischer Kinder- und Jugendschutz unabdingbar ist. Er muss sich an den Lebenswelten junger Menschen orientieren, Eltern verlässlich über Substanzkonsum informieren und Fachkräfte mit den notwendigen Ressourcen ausstatten, um Jugendliche wirksam zu erreichen. Die BAJ wird diese Perspektive weiterhin in den Fachbeirat einbringen und sich für eine konsequente Stärkung des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes einsetzen.
Evaluation des Konsumcannabisgesetzes (EKOCAN): 2. Zwischenbericht:
https://www.fdr.uni-hamburg.de/record/18530
NICHT NUR CANNABIS-, ALKOHOL UND TABAKPRÄVENTION – September 2024
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz muss sich neuen Formen und Trends stellen
https://www.bag-jugendschutz.de/de/e/dct/692/download