Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.bag-jugendschutz.de veröffentlichte Website.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. bestrebt, die Website www.bag-jugendschutz.de im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetztes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Abs. 1 bis 4 und § 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Zur Überprüfung der Anforderungen wurde im Juli 2024 ein BITV-Test im Auftrag der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik durchgeführt. Dabei wurde eine repräsentative Seitenauswahl untersucht.
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen nur teilweise vereinbar. Einige der im Prüfbericht festgestellten Mängel werden derzeit behoben. Die nachstehend aufgeführten Mängel bestehen nach wie vor:
- Informationen, Struktur und Beziehungen sind nicht überall eindeutig identifizierbar
- Sinnvolle Lesereihenfolge im Bestellformular ist nicht vollständig gegeben
- Schriftgröße kann nicht problemlos angepasst werden
- Kontrastabstand von Nicht-Text-Inhalten ist nicht ausreichend
- Fokusreihenfolge ist nicht überall aufgabenangemessen
- Ausgabe der Fehlermeldungen in Textform nicht korrekt für Screenreader
- Label (Suchfeld) enthält keine Eingabehinweise
- Gebärdensprache-Video ist nicht vorhanden
- PDF-Dokument ist nicht PDF/UA-konform
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. unternimmt große Anstrengungen, die Website https://www.bag-jugendschutz.de hinsichtlich der Barrierefreiheit zu optimieren. Die Website wird fortlaufend verbessert, um auch noch die bestehenden Mängel zu beseitigen.
November 2024