Jugendschutzsachen
Als Jugendschutzsachen werden polizeiliche, staatsanwaltliche und gerichtliche Vorgänge bezeichnet, die Straftaten von Erwachsenen an Kindern und Jugendlichen oder Verstöße gegen den Jugendschutz oder Erziehungsvorschriften zum Gegenstand haben. Dazu gehören beispielsweise Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen, Vernachlässigung von Kindern oder Verletzung von Jugendschutzbestimmungen.
Letzte Aktualisierung: 20.03.2014